Politik

Über Obstsalat und einen kryptischen Plech

G'schmackig ging es am Dienstag im Buwog-Gerichtssaal zu. Zur Illustration von schwierigen Themen mussten Äpfel, Birnen und Melonen herhalten.

Heute Redaktion
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Zeuge Thomas Marsoner, damals bei Lehman Brothers, war der dienstägliche Zeuge im Buwog-Prozess. Er sollte zu Details der Privatisierung aussagen und konnte das auch nach so langer Zeit gut rekonstruieren.

Mit Vorkaufsrecht musste man leben

Dass das Vorkaufsrecht des Landes Kärnten an einer der Wohnbaugesellschaften (ESG Villach) eigentlich nicht rechtlich bindend war, war kein so großes Thema, sagte er aus. Es war etwas, "mit dem man leben musste."

Warum Kärnten nicht die Chance wahrgenommen hat, das Vorkaufsrecht vor Beginn der Bieterrunden auszuüben, konnte sich Marsoner nicht erklären. Man hatte wohl damals "keine Lust, Geld auszugeben", vermutete er.

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Als wichtigsten direkten Ansprechpartner im Finanzministerium nannte er zudem Heinrich Traumüller.

Kryptischer Plech bis zu Ende dabei?

Interessant wurde es, als Marsoner die Teilnehmer an jeder entscheidenden Sitzung am 7. Juni aufzählte, in der die zweite und finale Bieterrunde beschlossen wurde. Er glaubte sich zu erinnern, dass auch Ernst Karl Plech da dabei war. Sicher wa er sich dabei aber nicht. Das überraschte die Richterin, ihn hatte bis jetzt noch kein Zeuge, der in der Sitzung dabei war, erwähnt.

An Gespräche mit Plech erinnerte sich der Zeuge zwar, die beschrieb er aber als "kryptisch". Er habe jedenfalls seine eigene Wichtigkeit betont, daran erinnerte sich der Zeuge noch.

Obstsalat

Bunt und gschmackig wurde es dann am Nachmittag. Bei der Befragung durch CA Immo-Anwalt Johannes Lehner war man sich nicht ganz sicher, ob man sich gegenseitig richtig versteht. Deshalb bediente Marsoner eine Metapher, die sich hartnäckig hielt.

Die Bestandteile der Angebote beschrieb er mit Obstsorten. "Äpfel", das war das Geld, das die Bieter für die Buwog-Gesellschaften zahlen wollten. In der ersten Runde hätte ein Bieter aber auch noch "Birnen", also nicht in Zahlen ausdrückbare Komponenten dazu angeboten. Und schließlich hätte ein Bieter noch 60 Millionen vom Preis abgezogen, wegen der langen Zuschlagsdauer (Stichwort Zinsänderungsrisiko). Das waren bei Marsoner dann "Melonen".

Den Obstsalat kann man zusammenfassen als den Grund, eine zweite und finale Bieterrunde durchzuführen. Man habe nur Äpfel haben wollen, zwecks der Vergleichbarkeit: "Birnen waren uns nicht willkommen."

"Verblüfft"

"Heute noch verblüfft" zeigte Marsoner sich darüber, dass die CA Immo in der ersten Runde einen Hinweis darauf beilegte, mehr bieten zu können (960 Mio.), es aber dann nicht getan hat. Noch verblüffter war er, das die CA Immo auch in der zweiten Runde nicht über diesen Betrag hinausging, obwohl sie es hätten tun können.

Dass die Angebote am Ende so knapp beieinander lagen, legte damals den Verdacht nahe, dass es irgendwo ein "Leak" gegeben haben könnte. Also dass jemand aus der Sitzung am 7. Juni, wo die Zahl 960 Mio. das erste Mal präsentiert wurde, etwas weitergesagt haben könnte. "Das war die Sorge", damals. Konkrete Anhaltspunkte gab es dafür aber nicht. Diese Sorge sei aber dadurch "beruhigt" worden, dass Marsoner diese Zahl aus der ersten Runde (960 Mio.) als "technisch veraltet" bezeichnete, wenn auch nicht als völlig irrelevant.

Grasser darf das, Staatsanwalt nicht

Noch bevor der Zeuge drankam, hatte Grasser-Anwalt Norbert Wess einen Antrag an das Gericht. Grund dafür war, dass der Staatsanwalt nun schon mehrere Zeugen darauf angesprochen hatte, dass sie in den Verhandlungspausen mit Angeklagten geredet hätten. Das letzte Mal sprach beispielsweise Zeuge Peter Michaelis mit Karl-Heinz Grasser im Raucherhof. Die Staatsanwälte wollten wissen, worum es dabei ging.

Wess wollte mit langen Ausführungen und Zitaten aus früheren Gerichtsentscheidungen klarstellen, dass Grasser sehr wohl mit Zeugen reden darf. Die Fragen der Staatsanwälte hätten sich nämlich so angehört, als wäre das etwas Verbotenes gewesen. Die Richterin möge die Schöffen darauf hinweisen, dass es sogar grundsätzlich das Recht eines Angeklagten sei, mit Zeugen zu sprechen. Die Staatsanwaltschaft wiederum dürfe das nicht so locker, sie müsse sich als Behörde an das halten, was ihr per Gesetz erlaubt ist.

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(csc)