Politik

Buwog 104: Plech weiter verhandlungsunfähig

Im Buwog-Prozess brach am Dienstag der 104. Prozesstag an. Nach sechswöchiger Sommerpause wurde Grassers Ex-Kabinettschef Traumüller erneut befragt.

Heute Redaktion
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Sechs Wochen lang war die Sommerpause im Buwog-Prozess, am Dienstag ging er weiter. Mit einem bekannten Zeugen - und Neuigkeiten zu einem sehr lange schon abwesenden Angeklagten.

Plech muss kommen

Alles wartete am Dienstag auf Ernst Karl Plech, der ziemlich kurz nach Prozessbeginn bereits für verhandlungsunfähig erklärt werden musste. Nun, hieß es, geht es ihm besser. Plechs Rückkehr in den Gerichtssaal wurde allerdings erst für 1. Oktober angesetzt, weil er eine weitere Verhandlungsunfähigkeit geltend gemacht hat. An diesem Datum soll eine Überprüfung seiner Verhandlungsfähigkeit stattfinden.

Die beiden dienstäglichen Zeugen wurden also noch in Plechs Abwesenheit befragt. Grassers Ex-Kabinettschef Heinrich Traumüller kam erneut in den Zeugenstand.

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Hochegger darf spazieren gehen

Bevor er jedoch befragt werden konnte, bat Peter Hocheggers Anwalt noch um eine Sonderregelung für seinen Mandanten. Hochegger habe nach einer Hüftoperation im Sommer Schmerzen, wenn er lange sitzen muss. Die Richterin möge erlauben, dass der Angeklagte zwischendurch aufstehen darf. Marion Hohenecker gewährte den Wunsch, wenn er es "gesittet" und leise machen würde.

Dann begann Traumüllers Befragung mit der Frage, warum seine Aussagen im Gericht sich von jenen im Untersuchungsausschuss unterscheiden. Der U-Ausschuss sei ein "Tribunal" gewesen, begründete Traumüller. In zwei Punkten hat er sich widersprochen: Beim Vorkaufsrecht des Landes Kärnten und in Bezug auf den Zeugen Detlev Neudeck.

Fünf Mal da

Der am Dienstag zum fünften Mal geladene Zeuge erneut über die Rolle Jörg Haiders im Buwog-Privatisierungsprozess. Dass das Vorkaufsrecht des Landes Kärnten an einer der zu verkaufenden Gesellschaften rechtlich gar nicht bindend war, will Traumüller erst im U-Ausschuss erfahren haben. Politisch sei es auf jeden Fall wichtig gewesen, meinte er, Haider hätte jederzeit die Regierung sprengen können, wenn er gewollte hätte. Die späte Einsicht zweifelte der CA Immo-Anwalt Johannes Lehner in seiner Befragung des Zeugen an.

Ein zweiter Widerspruch tat sich im Bezug auf den Zeugen Detlev Neudeck auf, damals Bautensprecher der FPÖ. Laut Traumüller im U-Ausschuss war er nicht Teilnehmer der entscheidenden Sitzung am 7. Juni 2004 im Gelben Salon. Hier im Gerichtssaal war sich Traumüller hingegen ganz sicher, dass Neudeck dabei war. Traumüller erklärte das so: Auch damals, beim U-Ausschuss war er der Meinung, dass Neudeck dabei war - dies habe er den Abgeordneten "in der Pause" gesagt. Deshalb stehe es nicht im Protokoll.

Fragen verraten?

Für Aufsehen sorgte am Nachmittag eine Beobachtung eines Gerichtspraktikanten. Der hatte im Frühjahr mitbekommen, dass die Vertrauensperson Traumüllers, ein Anwalt, bei Grasser-Verteidiger Norbert Wess in der Kanzlei war. Dort habe er die Fragen bekommen, die Grasser Anwälte an Traumüller stellen werden und diese dem Zeugen gezeigt. Es habe dann einen Disput mit Wess in seiner Kanzlei gegeben, so Traumüller. Anwalt Wess betont, dass es sein gutes Recht sei, mit Zeugen zu sprechen, nur manipulieren dürfe er sie nicht.

Die Fragen, die Wess dann am Dienstag tatsächlich an Traumüller stellte, ergaben folgendes Bild: Traumüller habe nicht mitbekommen, dass Grasser den Buwog-Verkauf ungebührlich beeinflusst hätte. Die Kaufsumme, die dem Österreich-Konsortium letztlich den Zuschlag brachte, hätte theoretisch vielen Personen bekannt gewesen sein können.