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Buwog 107: Grasser wollte erneut Richterin loswerden

Der 107. Prozesstag sollte sich eigentlich um die Causa Terminal Tower drehen. Stattdessen wollte Grassers Anwälte erneut die Richterin loswerden.

Heute Redaktion
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Der 107. Prozesstag in Sachen Buwog und Terminal Tower begann mit einem Dé­jà-vu. Denn Grassers Verteidiger Norbert Wess erneuerte wortreich seinen Antrag gegen die vorsitzende Richterin Marion Hohenecker.

Antrag gegen Richterin

Wess will im Namen seines Mandanten Karl-Heinz Grasser die Richterin loswerden. Er argumentiert, dass sie nicht objektiv sein kann, weil ihr Mann 2015 und 2017 vor Prozessbeginn Grasser-kritische Tweets gepostet hat.

So einen Antrag gab es bereits am ersten Tag des Prozesses im Jahr 2017. Was heute neu ist: Am gestrigen Montag wurde ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) bekannt, das Hoheneckers Ehemann, ebenfalls Richter, eine disziplinarische Geldstrafe aufbrummte. Herr Hohenecker will gegen dieses Urteil vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung nicht berücksichtigt sieht.

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Mit dem Buwog-Prozess hat das deshalb etwas zu tun, weil Grasser-Verteidiger Norbert Wess am Dienstag mit der Causa argumentierte. Richterin Hohenecker sei befangen und dürfe den Buwog-Prozess nicht führen. Sogar den Stiefsohn der Richterin und dessen politische Haltung brachte Wess ins Spiel. Herr Hohenecker pflege zusätzlich zu den Grasser-kritischen Tweets auch regen Twitter-Austausch mit "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk und dem Nationalratsabgeordneten Peter Pilz.

Antrag abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft kritisiert Wess dafür, dass er sogar den Stiefsohn mit in die Verhandlung hineingezogen hat. Das sei "Effekthascherei", denn nur wenn man etwas hundertmal wiederhole werde es auch nicht wahrer, so Oberstaatsanwalt Alexander Marchart. Marchart lobte die Richterin im Gegenzug, sie sei stets "objektiv" und "unvoreingenommen".

Die Richterin äußerte sich erst nach einer Beratung des Schöffensenats zu dem Antrag: Der Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit wurde teilweise ab- und teilweise zurückgwiesen, sagte sie. Das ist schon das zweite Mal, dass der Antrag gegen Hohenecker abgelehnt wird. Am Anfang des Prozesses hatte die Richterin die Ablehnung so kommentiert: "Es entspricht nicht dem Zeitgeist, einer Richterin die Meinung des Ehemanns kritiklos umhängen zu wollen."

Zu einer anderen Causa hatte Norbert Wess ebenfalls noch etwas zu ergänzen: Er erklärte, warum er dem Zeugen Heinrich Traumüller seine Fragen im Vorfeld von dessen Befragung zukommen hat lassen. Dafür war er zuvor von der Richterin gerügt worden. Wess meinte, er habe sich mit Traumüller nur abstimmen wollen, inwieweit er Fragen zu dessen persönlichen Lebensbereich stellen könnte oder nicht.

Zeuge widersprach Grasser

Der Antrag der Grasser-Verteidigung verzögerte den weiteren Zeitplan der Verhandlung derart, dass einer der drei geladenen Zeugen gar nicht mehr dran kam. Stattdessen sagten nur zwei Personen zur Causa Terminal Tower aus.

Der erste, Herr M., war damals Personalvertreter bei der Linzer Finanzbehörde. Ein zweiter, Herr W., war führender Finanzbeamter dort. Beide sprachen darüber, warum der Terminal Tower und nicht das Konkurrenzprojekt Sonnensteinstraße als neuer Standort für die Behörde ausgewählt wurde.

Zur Erinnerung: Grasser wird hier von der Anklage vorgeworfen, dass er im Zuge dieser Einmietung - gemeinsam mit Walter Meischberger und Peter Hochegger - 200.000 Euro kassiert haben soll, indem er die Zustimmung zum Mietvertrag verzögerte. Grasser sagt aus, dass er aus Rücksicht auf die Meinung der Mitarbeiter zunächst skeptisch war.

Der Zeuge W. widersprach Grasser in diesem Punkt. "Es gab große Widerstände der Linzer Mitarbeiter, bis zuletzt", sagte er. Grasser hingegen hatte angegeben, dass die Mitarbeiter schließlich zufrieden waren, weil die Parkplatzsituation wesentlich verbessert wurde. Nur deshalb habe er letztendlich zugestimmt.