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Buwog 116: Belastungs-Zeuge Berner bleibt dabei

Heute Redaktion
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Belastungszeuge Willibald Berner ließ sich auch von den Fragen der Verteidigung nicht davon abbringen: Er belastete Grasser, Meischberger und Hochegger schwer.

Der 116. Buwog-Prozesstag gehörte ganz allein Willibald Berner. Er war schon zum zweiten Mal geladen, wurde damals im Juli aber nicht mit seiner Aussage fertig. Am Donnerstag blieb er bei seinen belastenden Aussagen gegen Grasser und Co.

Berner-Skizze

Es geht dabei vor allem um die sogenannte Berner-Skizze. Peter Hochegger soll dem damaligen Kabinettschef des Infrastrukturministers Michael Schmid (FPÖ) bei einem Treffen im Hotel Imperial etwas aufgezeichnet haben.

Das war bereits Ende des Jahres 2000. Hochegger soll Berner dargelegt haben, wer bei den anstehenden Großprojekten der schwarz-blauen Regierung mitschneiden soll. Auf einem Ast waren Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech verzeichnet, am anderen Jörg Haider und weitere Namen, auch Berner selbst.

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Das Angebot Hocheggers, Berner könne da mitmachen, habe Berner sofort abgelehnt. Diese ganze Darstellung dementiert Hochegger ganz entschieden.

Neudeck bei der Stasi?

Und auch Meischbergers Verteidiungslinie, derzufolge er von Jörg Haider entscheidende Infos bekommen haben soll, erschütterte Berner indirekt. Denn Haiders Einfluss auf das Buwog-Verfahren soll über den damaligen FPÖ-Bautensprecher Detlev Neudeck gelaufen sein.

Dieser habe - Berners Angaben zufolge - aber nur ein eher distanziertes Verhältnis zu Haider gehabt, weil Haider geglaubt hat, dass Neudeck - weil er aus einer ostdeutschen Familie kommt - für die Stasi arbeitete.

Berner bleibt dabei

Berner ließ sich in seinen Standpunkten auch nicht von den Verteidigern erschüttern, die ihn heute befragen durften. Grassers Anwalt Norbert Wess ging dabei sehr detailliert vor. Berner war in der Lage, ausführlich zu antworten.

Nächste Woche geht der Prozess weiter. Es werden die Prozesstage 117 bis 119 werden. Damit hat der Buwog-Prozess in seiner Dauer den BAWAG-Prozess überholt. Da gab es nach 117 Verhandlungstagen ein erstinstanzliches Urteil, von dem der Buwog-Prozess noch weit entfernt ist.