Politik

Buwog: Riesen-Streit um Anwesenheit entbrannt

An Tag 21 im Buwog-Prozess wurde das Thema Terminal Tower angeschnitten. Temperaturen und auch die Richterin waren heute eiskalt.

Heute Redaktion
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Von Anfang an wurde es immer frostiger im Gerichtssaal. Wo am Vortag noch 25,7 Plusgrade herrschten, mussten sich Anwälte und Angeklagte am Mittwoch in ihre Winterjacken hüllen. Sogar die Richterin selbst legte am Nachmittag einen Schal um.

Befragt wurde an diesem 21. Prozesstag in der Causa Buwog jemand, der nichts mit dem Verkauf der Bundeswohngesellschaften zu tun hatte. Stattdessen geht es ab sofort um die zweite angeklagte Causa, nämlich die Einmietung der Finanzbehörde in den Linzer Terminal Tower.

Die so gut wie sichere Einmietung soll plötzlich gestoppt worden sein, bis die Porr sich den Finanzminister (in Form seines "Intimus" Plech und Walter Meischberger) mit 200.000 Euro "Provision" gefügig gemacht haben soll. Das behauptet die Anklage.

Aussagen musste der ehemalige Porr-Manager Josef W., der in das Projekt involviert war und das Grundgerüst eines Scheingutachtens verfasst haben soll, das die Rechnungen an Meischberger und die Astropolis rechtfertigte. Das habe er damals aber nicht gewusst, sagte er am Mittwoch aus.

Was bisher im Buwog-Prozess geschah
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Geld für nichts?

Sein damaliger Chef, Porr-Generaldirektor Horst Pöchhacker habe ihn nach Zustandekommen des Mietvertrages mit der Finanz darüber informiert, dass W. in das Projektbudget auch noch 200.000 Euro für Meischberger einplanen muss. Das habe ihm gar nicht gefallen (er war "angefressen"), aber war eben eine Anweisung des Chefs. Wofür Meischberger das Geld bekommen sollte, war W. ein Rätsel.

Offizieller Grund, warum die Verhandlungen plötzlich stockten, war die "Unzufriedenheit der Mitarbeiter", die nicht in den Terminal Tower ziehen wollten, hieß es allerseits. Das "Kardinalproblem" Parkplätze (es gab zu wenig) sei erst am 22. Dezember 2005 aufgekommen, just einen Tag nachdem Grasser überraschend in einer ministeriumsinternen Sitzung die Einmietung gestoppt habe.

Da ist der Zeitpunkt entscheidend, denn laut Anklage soll Plech dann beim Porr-Chef aufgetaucht sein und gesagt haben: "Ich hab gehört ihr habt's Brösel mit der Finanz.. Ich kann das Problem verschwinden lassen." Porr-Chef Pöchhacker (2014 verstorben) soll sich dann mit Plech auf 200.000 Euro geeinigt haben.

Auch W. bezeichnete sich, wie so viele vor ihm, vor der Richterin sinngemäß als kleinen Mitarbeiter, der Anweisungen entgegennahm. Er sei der "dritte Zwerg in der Reihe gewesen", Nachfragen zum Grund für Meischbergers Bezahlung hätte sein Chef Pöchhacker nicht gern gehört. Der habe nur gesagt: "Stellt's halt a Rechnung aus..".

Frostige Stimmung

Im Laufe der Einvernahme wurde es deutlich kälter im Gerichtssaal. Bemühungen, das in der Pause zu beheben, fruchteten offenbar nicht. Einen Vorschlag, ein Lagerfeuer zu entzünden, lehnte die Richterin dennoch lächelnd ab.

Als der Anwalt des Angeklagten am Ende des Verhandlungstages einen Antrag auf Abwesenheit seines Mandanten stellt, wird es der Richterin aber zu viel.

Streit um Anwesenheit

Anwalt Michael Dohr erklärte, dass W. am Donnerstag einen Gerichtstermin in Wiener Neustadt hat, bei dem er um 11.15 Uhr anwesend sein muss. Richterin Marion Hohenecker wiederum verstand nicht, warum dieser Termin nicht verschoben wurde. Schließlich standen die Buwog-Prozesstermine seit Herbst fest.

Sie wurde laut und zunehmend lauter, woraufhin Dohr kleinlaut sagen musste: "Bitte nicht mit mir schimpfen, ich bin in der Sache in Wiener Neustadt nicht der zuständige Anwalt." Dann wandte sie sich dem Angeklagten direkt zu: Wieso dieser nicht in Wiener Neustadt um eine Vertagung gebeten habe.

Dieser sagt, der Richter dort wisse um die Buwog-Termine, sein Anwalt habe ihn informiert. Das dementiert Hohenecker, sie habe in der Pause mit dem dortigen Richter telefoniert und der habe da zum ersten Mal von ihr davon gehört, sich ihr gegenüber aber "natürlich" bereit erklärt, den Termin zugunsten der Buwog-Verhandlung zu verschieben. Darum sei aber nie gebeten worden. Das war es, was Hohenecker im Gerichtssaal so aufregte.

Videokonferenz verboten

Dohr schlägt vor, den Angeklagten W. am Donnerstag per Videokonferenz aus Wiener Neustadt zum Buwog-Prozess zuzuschalten. Der Staatsanwalt weist darauf hin, dass das rechtlich nicht zulässig ist.

Und genauso entscheidet die Richterin auch nach einer kurzen Beratung. Der Angeklagte MUSS auch am Donnerstag in Wien erscheinen. Gegebenenfalls - wenn der Wiener Neustädter Richter zustimmt - könne man von Wien aus die Videokonferenz nach Wiener Neustadt machen.

"Da gehts um die Existenz meines Mandanten", plädierte der Anwalt. Auch davon ließ sich Hohenecker nicht erweichen. "Die Termine waren bekannt, ich versteh nicht, warum nicht versucht wurde, die Termine zu verschieben", sagte sie nochmal.

"Dort ist die persönliche Anwesenheit verpflichtend", sagt der Anwalt. - "Hier auch", sagt die Richterin knapp. Und dann das Schlusswort: "Morgen, 9.30 Uhr."

Lesen Sie hier, was Grasser unterdessen tat und welcher bunte Anzug zu bestaunen war:

(red)