Politik

"London Calling" im Buwog-Gerichtssaal

Erstmals wurde am Mittwoch ein Zeuge per Video befragt. Das lief mehr oder minder gut, Belastendes hatte er nicht zu berichten.

Heute Redaktion
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Bild: picturedesk.com

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Vergabe-Bank Lehman Brothers war der erste Zeuge im Buwog-Verfahren, der per Video-Schaltung befragt wurde. Er wurde aus London zugeschaltet.

Der berichtete davon, dass man dem Land Kärnten bereits im Jahr 2003 die ESG-Wohnungen angeboten hätte. Der Preis von 120 Mio. Euro aber zu hoch gewesen sei. Das deckt sich mit anderen Aussagen, die wir bereits gehört haben. Auch, dass das Vorkaufsrecht entschied, wer im Endeffekt Bestbieter wird, war keine neue Information.

Traumüller in alles eingebunden

Dem ehemaligen Kabinettschef von Grasser, Heinrich Traumüller, schrieb der Lehman Banker eine wichtige Rolle zu. Traumüller sei sehr korrekt und engagiert und vor allem in alle Bereiche der Privatisierung eingebunden gewesen.

Was bisher im Buwog-Prozess geschah
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Traumüller wird am morgigen Donnerstag erneut in den Zeugenstand treten.

"Das ist mir wichtig"

Besonders wichtig war dem heutigen Zeugen etwas, was er auch schon in früheren Aussagen betont hatte: Er habe keinerlei Anhaltspunkte, dass die Privatisierung nicht korrekt gelaufen sei.

Auch nur eine Runde möglich

Der Lehman Banker schilderte auch die entscheidende Sitzung am 7. Juni im Finanzministerium. Dort habe man zwei Optionen gehabt: Entweder zuschlagen, basierend auf den vorliegenden angeboten - oder eine schnelle zweite Runde mit "last an final offers" machen. Grasser entschied sich für Zweiteres.

Jedenfalls bestätigte der Lehman Banker auch, dass man Verbesserungspotenzial gesehen habe, aufgrund des Zinsänderungsrisikos, das einer der Bieter in Abzug gebracht hatte.

"Wir haben kein Leck gesehen"

Als die Angebote in der zweiten Runde dann so knapp beieinander lagen, dachte man schon an ein mögliches Leak, das gab der Banker zu. Aber das sei reine Spekulation gewesen. Am Ende kam man zu dem Ergebnis: "Wir haben kein offensichtliches Leck gesehen."

Weil der Zeuge so schwer verständlich war, wollten die Verteidiger der Angeklagten ihre Fragen erst stellen, wenn das schriftliche Protokoll vorliegt. Der Lehman Banker wird also im Prozessverlauf erneut in den Zeugenstand gebeten werden. (csc)