Eine WhatsApp-Nachricht an den Chef hatte für eine 19-jährige Kellnerin in Wien weitreichende Folgen. Nachdem sie ihrem Arbeitgeber mitgeteilt hatte, dass sie schwanger ist, erhielt sie laut Arbeiterkammer umgehend die Antwort: "Du bist gekündigt".
Die junge Frau ließ das jedoch nicht auf sich sitzen. Sie wies ihren Arbeitgeber auf den gesetzlichen Kündigungsschutz während der Schwangerschaft hin und erklärte, weiterhin arbeitsbereit zu sein.
Davon ließ sich der Gastronom laut Arbeiterkammer nicht beeindrucken. Er meldete die 19-Jährige bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ab und gab als Beendigungsgrund eine "einvernehmliche Lösung" an.
Die werdende Mutter wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer. Diese brachte den Fall vor Gericht - mit Erfolg. Der Kellnerin wurden 12.500 Euro brutto an entgangenem Lohn sowie 1.000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung zugesprochen.
Der Fall zeigt einmal mehr: Schwangere Arbeitnehmerinnen stehen in Österreich unter besonderem Kündigungsschutz.