Nach dem furchtbaren Verbrechen im Luxus-Seniorenheim in Wien-Döbling Anfang des Jahres scheint nun auch das letzte Rätsel gelöst zu sein. Ein im Rachen des erwürgten Opfers (87) gefundener Goldring hatte Ermittler ratlos zurückgelassen.
Klar scheint mittlerweile: Die Pensionistin dürfte das Schmuckstück aus Angst vor dem Eindringling absichtlich verschluckt haben. Des Mordes verdächtig ist ein amtsbekannter "Seniorenschreck", der bereits mit zahlreichen Betrugsdelikten auf sich aufmerksam gemacht hat und die Hälfte seines Daseins seit seiner Ankunft aus der Türkei in österreichischen Gefängnissen verbrachte. Der 61-Jährige war mit einem Blumenstrauß am Tatort von Überwachungskameras eingefangen worden.
Bekannt wurde der Mann als sogenannter "Blumenkavalier", weil er am Tattag mit einem auffälligen Kunstblumenstrauß in der Seniorenresidenz gesehen wurde. Laut Anklage soll der mehrfach vorbestrafte Serienbetrüger bereits zuvor gezielt ältere Frauen manipuliert und um hohe Geldbeträge gebracht haben.
Nun muss sich der von Star-Anwältin Astrid Wagner vertretene Mann ab 13. August vor einem Wiener Geschworenengericht wegen Mordes verantworten.
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Der türkische Staatsangehörige bestreitet die Vorwürfe weiterhin. Er behauptet, sich zum Tatzeitpunkt nicht im Zimmer der Frau aufgehalten zu haben und weist jede Schuld zurück. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Die 87-Jährige war am 20. Jänner tot in ihrem Bett in einer Luxus-Seniorenresidenz in Wien-Döbling entdeckt worden. Blutspuren, massive Verletzungen und ausgerissene Haare ließen die Ermittler rasch von einem Gewaltverbrechen ausgehen.
Überwachungsvideos, Handydaten sowie DNA-Spuren auf Bettdecke, Polster und unter den Fingernägeln des Opfers belasten den 61-Jährigen laut Staatsanwaltschaft schwer. Die Anklage wirft ihm vor, die Seniorin auf das Bett gestoßen und anschließend mit einem Polster erstickt zu haben. Danach soll er zumindest 500 Euro Bargeld und den Schmuck der Frau aus ihrem Tresor gestohlen haben. Nun müssen Geschworene entscheiden, ob der 61-Jährige auch für den Tod der Pensionistin verantwortlich ist. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht ihm lebenslange Haft. Die Unschuldsvermutung gilt.