Wienerin (87) erwürgt

Darum bleibt "Blumenkavalier"-Killer brandgefährlich

Im Luxusheim wurde eine Bewohnerin (87) erwürgt. Kurz darauf fasste die Polizei einen 61-jährigen "Blumenkavalier". Nun ist das Psycho-Gutachten da.
Christian Tomsits
05.05.2026, 05:30
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Eine 87-jährige Seniorin fand am 20. Jänner ein furchtbares Ende in ihrem Zimmer in einer Luxus-Seniorenresidenz in Wien-Döbling – wir berichteten.

Die betagte Wienerin wurde am 20. Jänner gegen Mittag leblos und mit einem Goldring im Rachen in ihrem Bett gefunden, die Decke war über das blutunterlaufene Gesicht gezogen. Ganze Haarbüschel waren ausgerissen, Blutspuren deuteten sofort auf Mordverdacht!

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Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

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Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

Polizei-Notruf: 133

Hier weiterlesen: Kontrolle, Eifersucht – Expertin gibt Tipps, wann der Alarm schrillen sollte >>>

Kripo-Ermittler konnten rasch einen 61-jährigen Verdächtigen, der mit einem Blumenstrauß in der Residenz gesichtet worden war, ausfindig machen. Der achtfach vorbestrafte Betrüger hatte in selbiger Senioren-Residenz einst eine (mittlerweile verstorbene) Bewohnerin ausgenommen, wurde auf Überwachungsvideos aufgezeichnet.

Eine Ermittlerin erkannte den Mann in einer internen Abfrage an der markanten Nase, dann überführte das DNA-Gutachten den Verdächtigen – der Mandant von Star-Anwältin Astrid Wagner leugnete jede Beteiligung am Verbrechen dennoch vehement.

Die Anwältinnen Astrid Wagner und Ina-Christin Stiglitz verteidigen den Verdächtigen
Sabine Hertel/zVg

Von 25 Jahren in Österreich verbrachte der arbeitslose Türke ganze 17 Jahre in Strafhaft. "Ich weiß nicht, was da mit mir ist. Das muss was Krankes sein. Ich habe wirklich versucht, mich zu halten, ein gutes Leben zu führen. Aber irgendwie hat das nie funktioniert. Selbst in der Haft habe ich heimlich Poker gespielt und konnte nicht aufhören", erklärte er.

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Laut Psycho-Gutachten leide der Verdächtige unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und verfüge nur über eine eingeschränkte Selbstreflexion. Die extreme Spielsucht, seine eingeschränkte Empathiefähigkeit und die mangelnde Frustrationstoleranz mache den Mann hochgefährlich.

Dennoch geht der Psychiater davon aus, dass er zum Tatzeitpunkt berechnend und  zurechnungsfähig war. Der Mann wurde kürzlich in die Maßnahme verlegt, dürfte bei einem Schuldspruch dort sehr voraussichtlich lange bleiben. Die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } ct, {title && {title} } 05.05.2026, 05:30
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