Oberösterreich

Chef kündigt Frau, als sie sein Angebot ablehnte

Ihr Chef spielte einer kaufmännischen Angestellten in Oberösterreich übel mit. Nach der Kündigung erkämpfte die Arbeiterkammer nun 5.000 Euro für sie.

Rene Findenig
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Ein Firmenchef wollte Geld im Lockdown sparen - doch seine Angestellte wehrte sich erfolgreich.
Ein Firmenchef wollte Geld im Lockdown sparen - doch seine Angestellte wehrte sich erfolgreich.
Patrick Pleul / dpa / picturedesk.com

Es waren harte Monate für eine Oberösterreicherin: Ein Jahr lang hatte die Frau als kaufmännische Angestellte für eine Firma gearbeitet, die letzten Tage im März 2020 aufgrund der Covid-19-Krise im Home-Office. Dann soll der Chef laut der Arbeiterkammer auf eine fiese Idee gekommen sein: Weil er sich offenbar ihr Gehalt im Lockdown sparen wollte, drängte er die Mitarbeiterin zu einer einvernehmlichen Kündigung mit Wiedereinstellungszusage. Darauf ging die Frau nicht ein.

Einen Tag später flog sie aus der Firma

Damit aber nicht genug. Die Absage des Kündigungs-Vorschlags dürfte den Chef hart getroffen haben. Denn einen Tag später, am 28. März 2020, sprach der Arbeitgeber mit der Behauptung, die Angestellte habe am Vortag keine Arbeitsleistung erbracht, auch noch eine fristlose Entlassung aus. "Der wahre Grund war offensichtlich: Bei einer regulären Kündigung wäre der frühestmögliche Kündigungstermin der 15. Mai 2020 gewesen", so die Arbeiterkammer Oberösterreich.

Die Arbeitsexperten warnen dennoch vor der Annahme eines vermeintlich attraktiven einvernehmlichen Arbeitsauflösungsangebots: "Eine solche Auflösung nützt nur dem Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer/-innen ist das immer mit massiven finanziellen Nachteilen verbunden, die nicht nur das Einkommen bis zur Wiedereinstellung, sondern sogar die spätere Pension betreffen. Zurecht lehnte daher die Frau den Vorschlag ab. Noch am selben Tag wurde sie gekündigt!"

Der Fall landete schließlich vor Gericht

Die Frau suchte schließlich Hilfe bei der Arbeiterkammer. Dort konfrontierte man den Chef mit der Unrechtmäßigkeit der Kündigung, alle Arbeitszeitdaten der Frau waren genauestens protokolliert. Doch der Chef lenkte auch da nicht ein, weswegen die Arbeiterkammer vor Gericht zog. Der Arbeitgeber wurde nun verurteilt, aufgrund der unberechtigten Entlassung das Entgelt bis zum Kündigungstermin am 15. Mai 2020 nachzuzahlen.

Neben dieser Kündigungsentschädigung für die unberechtigten Entlassung in Höhe von 4.700 Euro wurde auch Entgelt für offene Mehrarbeitsstunden und die Mitarbeitervorsorge Beiträge eingeklagt. Insgesamt erhielt die Arbeitnehmerin durch die Hilfe der Arbeiterkammer fast 5.000 Euro. "Zum Glück ist er mit dieser Vorgehensweise nicht durchgekommen", sagt Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer zum gelösten Fall.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com