Oberösterreich
Chef prellt Arbeiter um Lohn – dann wird es unverschämt
Tausende Euro an Zulagen wurden dem Baggerfahrer vorenthalten. Er suchte Hilfe bei der AK – sein Ex-Chef startete eine "haarsträubende Gegenklage".
Der Arbeitnehmer aus dem Bezirk Steyr war bei der Baufirma zunächst als Baggerfahrer, dann kurze Zeit als Angestellter und ab Februar 2018 wieder als Baggerfahrer tätig. Als solcher hätte er Anspruch auf Taggelder und Erschwerniszulagen gehabt, die ihm mit Verweis auf seinen Angestelltenstatus allerdings verwehrt wurden.
Der Betroffene ließ sich bei der Arbeiterkammer beraten, die ihm die Rechtmäßigkeit seiner Ansprüche bestätigte. Nachdem ihm sein Chef aber vehement die Auszahlung verweigerte, schmiss der Baggerfahrer hin und forderte mit Unterstützung der AK die offenen Ansprüche inklusive zu Unrecht vom Entgelt abgezogener Ausbildungskosten beim Arbeits- und Sozialgericht ein.
Gegenklage
Was dann passierte, erstaunte selbst die Rechtsexperten der Arbeiterkammer: Der Arbeitgeber brachte nämlich eine Gegenklage in Höhe von 17.655,90 Euro ein. Seine Begründung: Der Baggerfahrer habe illegal Bauschutt in der Baugrube eines Bauherrn vergraben. Dadurch seien zusätzliche Kosten in der geforderten Höhe entstanden.
Abgeschmettert
Damit kam der knausrige Firmenchef aber nicht durch. Das Gericht konnte im Laufe des Prozesses feststellen, dass der Baggerfahrer den Bauschutt auf Anweisung des Dienstgebers eingegraben hatte! Die Schadenersatzforderung wurde daher zur Gänze abgewiesen – und die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Tagesgelder und Erschwerniszulagen sowie auf Rückerstattung vollinhaltlich anerkannt. Er bekam eine Nachzahlung von 4.261,39 Euro zugesprochen.
"Kaum zu fassen"
"Die Vorgangsweise des Arbeitgebers in diesem konkreten Fall war aber selbst für unsere Rechtsexperten kaum zu fassen", kommentiert AK-OÖ-Präsident Johann Kalliauer das Geschehene. "Ich freue mich daher, dass der Arbeitgeber mit seiner unverschämten Gegenforderung nicht durchgekommen ist und wir unserem Mitglied zu seinem Recht und zu einer Nachzahlung von mehr als 4.200 Euro verhelfen konnten."