Coronavirus

Chef will Ungeimpften in Quarantäne Lohn streichen

Auf Twitter schreibt ein Unternehmer, dass er seinen ungeimpften Angestellten in Quarantäne den Lohn streicht. Doch darf er das überhaupt?

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    Ein Schweizer Unternehmer will seinen ungeimpften Angestellten im Fall einer angeordneten Quarantäne keinen Lohn mehr bezahlen, wie er auf Twitter schreibt.
    Ein Schweizer Unternehmer will seinen ungeimpften Angestellten im Fall einer angeordneten Quarantäne keinen Lohn mehr bezahlen, wie er auf Twitter schreibt.
    Getty Images/iStockphoto

    Seit Montag gilt die ausgeweitete Zertifikatspflicht in der Schweiz. Auch Firmen können von ihren Angestellten das Covid-Zertifikat verlangen. Denn noch immer gilt: Wer ungeimpft ist und mit einer am Coronavirus erkrankten Person Kontakt hatte, muss in Quarantäne.

    Darum will nun ein Unternehmer seinen ungeimpften Angestellten im Fall einer angeordneten Quarantäne keinen Lohn mehr bezahlen, wie er auf Twitter schreibt: Die Mitarbeitenden sollen den Erwerbsersatz selber beantragen – er habe keine Lust mehr auf den administrativen Aufwand.

    Wir habe beschlossen; dass wir unseren ungeimpften Angestellten im Fall von angeordneter Quarantäne keinen Lohn mehr bezahlen.
    Sie können Selbst 80% EO beantragen, sollen den Admin Scheiss aber selbst machen und die ersten Tage gehen auf ihre Kosten.
    Hab keine Nerven mehr.

    — Prolephet (@JakobKreu3fe1d) September 9, 2021

    Grund für den Entscheid seien massive finanzielle Einbußen. "Erzählen seit Januar, die Mitarbeitenden sollen sich impfen lassen. Jetzt ist mal gut", schreibt der User weiter. Andere Nutzerinnen und Nutzer bezweifeln, dass sein Plan legal ist. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur Quarantäne am Arbeitsplatz:

    Wann muss ich überhaupt in Quarantäne?

    Wer nicht geimpft ist und mehr als 15 Minuten mit einer am Coronavirus erkrankten Person Kontakt hatte, muss sich zu Hause in Quarantäne begeben. Diese dauert zehn Tage. Mit einem negativen Test kann die Quarantäne aber auf sieben Tage verkürzt werden. Genesene und vollständig geimpfte Personen sind hingegen von der Quarantäne befreit. Werden Symptome entwickelt, müssen sich auch genesene und geimpfte Personen isolieren und testen lassen.

    Wird die Quarantäne behördlich oder ärztlich angeordnet, kann der Arbeitgeber nicht einfach den Lohn streichen, wie die Unia schreibt. Dann haben Betroffene Anspruch auf Erwerbs-Ersatz: Das heißt, sie bekommen 80 Prozent ihres Lohnes während sieben Tagen. Die Unia ist sogar der Überzeugung, dass Betroffene den vollen Lohn erhalten sollten, da die Einhaltung der Quarantäne eine gesetzliche Pflicht ist. Die Rechtseinschätzung sei aber noch umstritten und müsse letztlich von einem Gericht entschieden werden.

    Nach Ferien in Quarantäne! Habe ich Anspruch auf Lohn?

    Wer in den Ferien war, muss je nach Land und Impfstatus nach der Rückreise in die Schweiz in Quarantäne gehen. Betroffene, die zuhause arbeiten können, haben dann Anspruch auf ihren vollen Lohn. Wer nicht arbeiten kann, dem kann der Arbeitgeber den Lohn in der Quarantäne streichen, wie das BAG auf seiner Homepage schreibt. Laut Unia haben Betroffene dann keinen Anspruch auf Lohn oder Erwerbsersatz.

    Eine generelle Impfpflicht für die ganze Belegschaft eines Betriebs ist nicht zulässig, wie das Bundesamt für Wirtschaft Seco auf seiner Homepage schreibt. Allerdings kann von einzelnen Mitarbeitenden verlangt werden, dass sie sich impfen lassen, wenn diese trotz Schutzmaßnahmen sich selber oder Dritte mit einer möglichen Corona-Infektion gefährden. Dabei muss für jeden Einzelfall eine Güterabwägung stattfinden, wie es weiter heißt. Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten aber jederzeit nahelegen, sich gegen Corona impfen zu lassen, wenn die Impfung freiwillig bleibt.

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