Niederösterreich

Frau muss fragen, ob sie Müll raustragen darf – Prügel

Ein Tschetschene musste jetzt in St. Pölten vor Gericht: Er soll zumindest zwei Frauen aus der Familie genötigt haben, die aufmüpfig waren.

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Der Angeklagte
Der Angeklagte
privat

Ein tschetschenischer Großvater (64) musste wegen versuchter schwerer Nötigung und Anstiftung zur falschen Beweisaussage in Sankt Pölten auf die Anklagebank. Mitangeklagt waren auch auch vier Frauen (18 bis 51) wegen falscher Beweisaussage.

Ehefrau ohne Rechte misshandelt

Rückblick: Der Sohn des 64-Jährigen, ein Paketzusteller (39) aus St. Pölten soll seine Gattin (36) über Jahre geschlagen haben. Das Opfer durfte nicht Deutsch lernen, nicht arbeiten gehen. Die Frau durfte nur in seiner Begleitung einkaufen gehen, wenn er arbeiten war, musste sie sogar telefonisch um Erlaubnis fragen, wann und ob sie den Müll runtertragen dürfe.

Immer wieder setzte es für die Frau Prügel, zuletzt weil sie das Datenvolumen des Mobilfunkanbieters aufgebraucht hatte. Als die Frau von Scheidung sprach, soll der 39-jährige Tschetschene durchgedreht sein, würgte die Ehefrau, die Tochter ging dazwischen und half der 36-Jähriger über ein Fenster zur Flucht - mehr dazu hier.

12 Jahre Haft für Sohn

Schließlich fasste der 39-Jährige zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes aus (nicht rechtskräftig) - mehr dazu lesen Sie hier. Sehr zum Missfallen des 64-Jährigen, der mehrmals versuchte, mit den Geschworenen zu reden. 

Familienchef übte Druck aus

Nach dem Urteil und der Berichterstattung in den Medien, schickte das 64-jährige Familien-Oberhaupt sogar seinen Enkel in Redaktionen, um die Sichtweise des Großvaters zu erklären.

Der 64-Jährige soll in der Folge auch Druck auf die 36-Jährige und eine weitere Frau, die die Familie verließ, ausgeübt haben. Schließlich wurde auch der 64-Jährige aus dem Verkehr gezogen und in St. Pölten vor Gericht gestellt. "Ich wollte nur die Familie zusammenhalten", so der Angeklagte. Der Richter will die Originalnachrichten mit den mutmaßlichen Drohungen - der Prozess wurde daher vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Sohn (39) beim Prozess wegen versuchten Mordes
Der Sohn (39) beim Prozess wegen versuchten Mordes
privat
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