Oberösterreich

Corona-Huster (63) steckte Ex-Gattin an: Haftstrafe 

Er soll seine Ex angehustet und absichtlich mit Corona angesteckt haben. Am Montag wurde ein Mühlviertler zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. 

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Der 63-Jährige musste sich am Montag vor dem Linzer Landesgericht verantworten.
Der 63-Jährige musste sich am Montag vor dem Linzer Landesgericht verantworten.
Team fotokerschi

Der Prozess gegen den Mühlviertler (63) sorgte schon zum Start am 24. Februar dieses Jahres für großes Medien-Interesse. Kein Wunder, bei dem was dem 63-Jährigen vorgeworfen wird. 

Der Mühlviertler soll nämlich wie berichtet seine Ex-Frau (70) angehustet und dadurch absichtlich mit Covid angesteckt haben. Konkret soll er seine frühere Gattin, mit der im November letzten Jahres noch unter einem Dach lebte, mehrmals angehustet haben. Und das obwohl er zu diesem Zeitpunkt selbst Corona gehabt haben soll. Die 70-Jährige erkrankte schließlich auch an Covid, hatte aber zum Glück nur einen milden Verlauf.

In getrennten Zimmern gelebt

Ebenfalls wird ihm vorgeworfen, im Haus keinen Mund-Nasen-Schutz getragen zu haben. Er habe aber mehrmals das Handtuch seiner Ex-Gattin mitbenutzt. Zudem soll er das Opfer gewürgt und gegen den Türstock gestoßen haben. 

Hintergrund: Zwischen den beiden Ex-Partner soll es schon jahrelange Streitigkeiten gegeben haben. Sie sollen auch schon lange in getrennten Zimmern gelebt haben. Im Oktober 2020 hätten sie sich scheiden lassen.

Im Gericht bekannte sich der Angeklagte sowohl bezüglich des Vorwurfs der Körperverletzung als auch des absichtlichen Anhustens nicht schuldig. Er stritt alles ab. Schon zum Prozess-Auftakt kündigte sein Anwalt einen Zeugen an, der seinen Mandanten zumindest im Falle der Körperverletzung entlasten könne. Der Prozess wurde dann auch tatsächlich aufgrund der Anhörung weiterer Zeugen zwei Mal vertagt. 

Am Montag stand der Beschuldigte zum dritten Mal vor dem Linzer Landesgericht. Wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Nötigung und Körperverletzung wurde er schließlich zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Seiner Ex-Frau werden 1.000 Euro zugesprochen.