Coronavirus

Was darf ich? Die neuen Ausgangssperren verwirren

Heute Redaktion
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Seit Montag gelten in Österreich Ausgangsbeschränkungen, Ausnahmen gibt es nur in Notfällen. Vielen Personen ist aber nicht ganz klar, was nun eigentlich noch erlaubt ist.

Wann darf ich noch außer Haus gehen?

Für den Weg zur Arbeit, um Lebensmittel und Medizin zu kaufen und um anderen Menschen zu helfen.

Darf ich mit meinem Hund rausgehen?

Ja. Halten Sie aber einen Sicherheitsabstand zu fremden Hundebesitzern.

Darf ich noch zu meinem Zweitwohnsitz fahren?

Ja. Alleine oder mit Mitbewohnern im Pkw darf man zu seinem Haus im Grünen oder seiner Stadtwohnung fahren.

Ich war einige Zeit bei meinen Eltern, darf ich jetzt noch mit dem Zug nach Hause fahren?

Ja. Selbstverständlich darf man in die eigene Wohnung zurückfahren. Auch mit dem Zug. Aber: Sicherheitsabstand!

Darf ich zu meinem Arzt gehen?

Ja. Rufen Sie aber vorher noch beim Arzt an. Sollte es notwendig sein, dürfen Sie zum Hausarzt – nicht aber mit Grippesymptomen!

Kann ich draußen Fahrrad fahren und spazieren gehen?

Ja. Aber nur allein oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt. Ein Sicherheitsabstand zu Fremden von mindestens einem Meter ist dabei Pflicht.

Darf ich im Wald spazieren gehen?

Ja. Alleine oder mit Menschen Ihres Haushalts. Aber für den Weg nicht die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

Darf ich Freunde und Bekannte besuchen?

Nein. Das zählt nicht zu den Ausnahmen und ist untersagt.

Werde ich von der Polizei bestraft, wenn ich mich nicht an die Verordnung halte?

Ja. Die Polizei kontrolliert und informiert, um die Bevölkerung bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen. Bricht man die Regeln oder zeigt sich uneinsichtig, muss man mit hohen Strafen rechnen.

Darf ich in Wien jetzt parken, wo ich will?

Nein. Die Kurzparkzonen in Wien sind ab Dienstag ausgesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass man in Wien jetzt parken kann, wo man will. Parken im Halteverbot oder in einer Ladezone bleibt weiterhin tabu.

Warum wird auf vielen Baustellen weitergearbeitet?

Wenn sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, darf offensichtlich weitergearbeitet werden, auch auf der Baustelle.

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