Coronavirus

Corona kann dich ins Gefängnis bringen – die Strafen

Um die Eindämmung des Coronavirus zu sichern, setzt die Regierung neben umfassender Information auch auf teils harte Strafen.

Heute Redaktion
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95 Prozent der Menschen in Österreich, wie die Bundesregierung betont, hält sich an die Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die restlichen fünf Prozent müssen sich bei entsprechendem Verhalten auf teils drakonische Strafen einstellen. In ganz Österreich schrieb die Polizei bereits mehr als 3.000 Anzeigen wegen Verstößen.

Verstoß gegen die Maßnahmen

Eine Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober verbietet den Aufenthalt im öffentlichen Raum grundsätzlich. Einzige Ausnahmen: Arbeiten, Einkaufen, die Hilfe für andere Menschen und kurze Spaziergänge (bevorzugt alleine), um etwas frische Luft zu schnappen. Zudem gilt ein Versammlungsverbot für mehr als fünf Personen und ein Sicherheitsabstand von einem Meter zu allen Menschen, die nicht im selben Haushalt leben.

Der Strafrahmen bei Verstößen reicht bis zu 3.600 Euro für Einzelpersonen. Laut Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl dürften sich die tatsächlich ausgesprochenen Geldstrafen für Uneinsichtige im ersten Drittel des Rahmens und damit in der Höhe von einigen Hundert Euro bewegen. Deutlich höher sind die Strafen für Gastronomiebetriebe, die trotz des Verbotes aufsperren. Sie müssen im Fall einer Anzeige bis zu 30.000 Euro bezahlen.

Verweigerung eines Corona-Tests

Kürzlich sorgte ein Fall in Oberösterreich für Aufsehen. Zwei Elternpaare hätten gemeinsam mit ihren schulpflichtigen Kindern in der Volksschule Alberndorf getestet werden sollen, ließen aber nicht zu, dass ein Abstrich genommen wird. Das Land kündigte rechtliche Schritte an, es gebe "keine Akzeptanz" für ein derartiges Verhalten, hieß es. Es setzte eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz § 40. Es droht damit eine Geldstrafe von 1.450 Euro oder eine Haftstrafe von vier Wochen.

Missachten der Quarantäne

Besonders heikel sind Fälle, in denen sich Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind und das auch wissen, ins Freie begeben. Hier kommt nicht mehr das Epidemiegesetz zum Tragen. Es handelt sich um einen normalen Tatbestand im Strafgesetzbuch, nämlich § 178 "Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten". Auf Handlungen, die geeignet sind, "die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen", stehen bis zu drei Jahre Haft.

Die Corona-Erkrankungen in Österreich auf Bezirksebene: