Coronavirus

Maskenpflicht kommt jetzt auch im Auto

Heute Redaktion
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Wegen der Corona-Pandemie in Österreich gilt ab Dienstag die Maskenpflicht nicht nur in Geschäften, sondern auch in Massenbeförderungsmitteln und für Fahrgemeinschaften.

Seit den Morgenstunden des Karsamstags geht die Polizei auch mit Organmandaten gegen sogenannte "Maskenrebellen" vor. Wie berichtet, dürfen Beamte bei Verstößen gegen die Mund- und Nasenschutzpflicht in Supermärkten an Ort und Stelle eine Geldbuße von 25 Euro verhängen. Das Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen schlägt mit dem doppeltem Tarif, also 50 Euro, zu Buche.

Die Schutzmaskenpflicht in Öffis und in dann wieder geöffneten kleineren Geschäften gilt erst ab kommenden Dienstag. Auch bei anderen Verstößen sind 50 Euro fällig, wie etwa beim Betreten von unter Quarantäne gestellten Gebieten. Dies betrifft vor allem Tirol.

Mindestabstand auch im Auto

Ab Dienstag müssen auch in Massenbeförderungsmitteln – sprich in U-Bahnen, Straßenbahnen und Zügen – Schutzmasken angelegt werden. Die Polizei darf auch dort entsprechende Kontrollen durchführen. Darüber hinaus wird es auch für Fahrgemeinschaften (etwa ins Büro oder zu einer Baustelle) neue Regelungen geben. Wie "Heute" erfuhr, gilt im Falle einer Fahrgemeinschaft auch im Privat-Pkw die Schutzmaskenpflicht. Zudem muss sichergestellt sein, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu Mitfahrenden, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt, eingehalten werden kann. Auf den Straßen, in Öffi-Stationen sowie in Supermärkten und wiedergeöffneten Geschäften soll es ab Dienstag punktuelle Polizeikontrollen geben.