Niederösterreich

Corona-Pflichttests in Schule – Eltern drohen mit Klage

Die verpflichtenden Corona-Tests im Gym Schwechat sind Geschichte: Auf Geheiß der Bildungsdirektion zog der Schulleiter jetzt die Verordnung zurück.

Isabella Nittner
Für die zwei Wochen nach Schulstart verordnete der Direktor des BG/BRG Schwechat verpflichtende Corona-Tests.
Für die zwei Wochen nach Schulstart verordnete der Direktor des BG/BRG Schwechat verpflichtende Corona-Tests.
privat

Riesenwirbel machten die vom Direktor des BG/BRG Schwechat angekündigten Corona-Pflichttests zu Schulbeginn: Wie berichtet, bekamen die Eltern der über 1.000 Schüler kurz vor Start des neuen Schuljahres einen Elternbrief, in dem verpflichtende Corona-Tests für die ersten zwei Schulwochen angekündigt wurden.

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    Im Elternbrief nimmt der Direktor die Verordnung zurück
    Im Elternbrief nimmt der Direktor die Verordnung zurück
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    Klage bei Höchstgericht?

    Im Rundschreiben des Ministeriums bezüglich Covid in Schulen ist stets von freiwilligen Tests die Rede, die Vorgaben geben Direktoren aber die Möglichkeit, schärfere Maßnahmen zu verordnen. Dauern diese länger als zwei Wochen, muss die Bildungsdirektion um Erlaubnis gefragt werden.

    Der verpflichtende Abstrich schmeckte aber – wie ebenfalls berichtet – nicht allen Eltern. Einige davon beschwerten sich sogar bei der Bildungsdirektion und drohten mit einer Klage beim Höchstgericht.

    "Am Dienstag, 6.9., hat mich die Bildungsdirektion davon informiert, dass es einige wenige Eltern gibt, die mit dieser Maßnahme nicht einverstanden sind und planen, eine Beschwerde beim Höchstgericht gegen die verpflichtende Testung einzureichen. Weiters wurde mir mitgeteilt, dass aus juristischer Sicht diese Beschwerde eine realistische Chance auf Erfolg hat. Dabei geht es um die sogenannte 'Evidenzbasierung' auf Grundlage derer diese Verordnung basieren muss. Laienhaft ausgedrückt bedeutet das, dass meine Einschätzung der Gefahrenlage auf Grund fehlender statistischer Untermauerung in meiner Verordnung als rechtswidrig eingeschätzt werden kann. Um einen eventuell lang andauernden Rechtsstreit zu vermeiden, wurde ich von Seiten der Bildungsdirektion ersucht, die Verordnung zurückzunehmen und die Testung auf freiwilliger Basis durchzuführen", berichtet nun der Direktor in einem zweiten Info-Schreiben an die Eltern.

    Hoffen auf "Diskurs jenseits von Klagsdrohungen"

    In dem Brief versucht der Schulleiter weiters seine Maßnahmen zu erklären und zu rechtfertigen: "Als Schulleiter am BG&BRG Schwechat habe ich meine Aufgabe immer als Ansprechpartner für alle SchülerInnen und deren Eltern gesehen. Die letzten beiden Jahre und besonders der Schulbeginn des heurigen Jahres haben gezeigt, dass dieser 'Spagat' nicht immer erfüllbar ist. Dennoch verbleibe ich mit der Hoffnung, dass, auch bei gegensätzlichen und emotional besetzten Themen, in Zukunft wieder ein Diskurs jenseits von Klagsdrohungen möglich wird."

    Die Kinder werden in dem Schreiben nun gebeten, sich freiwillig zu testen.

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