Niederösterreich

Coronawirt beeinflusst aus Angst vor Strafe fünf Gäste

Dumm gelaufen ist es für einen Wirt (58) aus dem Mostviertel: Er hatte die Coronaregeln missachtet und dann Gäste für die Einvernahmen beeinflusst.

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Der angeklagte Wirt
Der angeklagte Wirt
privat

Selber schuld oder er hatte kein Glück und dann kam Pech auch noch dazu? Der Fall eines Gasthausbetreibers (58) aus dem Mostviertel ist jedenfalls bemerkenswert: Der durch die Pandemie angeschlagene Wirt hatte im Herbst 2020 endlich sein Lokal, unter Einhaltung der Coronamaßnahmen, wieder öffnen dürfen. 

Jugend war begeistert

Nur: Der Schankwirt soll sich laut Anklage nicht an die Sperrstunde, Abstände und Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gehalten haben. Und in der Pandemiezeit mit kaum Partys sprach sich der tolerante Wirt unter der Jugend am Land schnell herum. Aber schließlich landete der Fall bei der BH und Polizei.

120 Gäste soll der Gastronom in Summe binnen zehn Tagen gefährdet haben. Daher musste er gestern wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten vor Gericht in St. Pölten: "Es war blöd, aber wirtschaftlich nötig", so der Angeklagte. Da jedoch keiner der 120 Gäste positiv war, berief sich der Richter auf eine OGH-Entscheidung (Anm.: Die objektive Begründung für Strafbarkeit ist, dass jemand erkrankt war) und sprach den Wirt vom Vorwurf der Gemeingefährdung frei.

Halbes Jahr bedingt

Da der Wirt aber aus Angst vor einer Strafe fünf Gäste zu seinen Gunsten präpariert hatte, wurde er für die Anstiftung zur falschen Beweisaussage zu einem halben Jahr bedingter Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Und: Der 58-Jährige muss jetzt auch um seine Konzession bangen, der Fall liegt bei der Bezirkshauptmannschaft.