Wirtschaft

Darf ich Kleidungsstücke in Geschäften anprobieren?

Ab 1. Mai dürfen auch die großen Kaufhäuser unter der Einhaltung neuer Schutzmaßnahmen wieder aufsperren. Was kommt auf die Kunden zu?

Heute Redaktion
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Jogginghose und Leggings zählen aktuell zu unseren Lieblingskleidungsstücken, doch schön langsam müssen viele Österreicher wieder aus ihrem bequemen Home-Office-Outfit in eine Arbeitsmontur schlüpfen – die Ausgangsbeschränkungen der Regierung werden mit 1. Mai aufgehoben. Tags darauf dürfen dann auch wieder alle Geschäfte, darunter auch die großen und Shopping-Zentren und Modeketten wieder aufmachen.

Doch bei der Jagd auf die neusten und bislang eher in den Hintergrund gerückten Sommertrends gilt es für die Kunden einiges zu beachten. So muss etwa der Sicherheitsabstand eingehalten und Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Doch wie schaut's mit dem Anprobieren der Kleidungsstücke aus? Darf man das?

"Ja, das ist kein Thema", erklärt Harald Sippl, Chef des WKO-Bundesgremiums der Sparte Textilhandel auf Anfrage der "Kleinen Zeitung". Auf diese Weise sei demnach keine Übertragung des Virus auf andere Menschen möglich. Bislang gebe es diesbezüglich auch keine gegenläufige Verordnung des Gesundheitsministeriums.

Es gebe aber durchaus noch Diskussionsbedarf, so Sippl. Und zwar dort, wo im direkten Kontakt mit den Kunden der Sicherheitsabstand kaum eingehalten werden kann. Als Beispiel nennt der Gremialgeschäftsführer insbesondere die Änderungsschneidereien. Noch herrscht die Ungewissheit: "In diesen Tagen erwarten wir eine Antwort, wie die genauen Verordnungen aussehen werden, wissen wir noch nicht", so Sippl abschließend.

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