Wer schon einmal mit dem Auto oder der Bahn durch Deutschland gefahren ist, kennt das Bild: Taxis in einem eigentümlichen Cremeton, überall gleich. In Wien oder Graz würde man sich das kaum vorstellen - doch bei unseren Nachbarn ist diese Farbe tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben.
Der Farbton heißt offiziell "Hellelfenbein" und trägt die Nummer RAL 1015. Festgelegt ist das Ganze in der sogenannten BOKraft, der "Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr" - ein typisch deutscher Bürokratie-Name.
Wie inside-digital.de berichtet, geht die Regelung auf den früheren deutschen Verkehrsminister Georg Leber zurück. Anfang der 1970er-Jahre ordnete er den Farbwechsel an. Davor waren deutsche Taxis nämlich schwarz - und das brachte gleich mehrere Probleme mit sich.
Erstens: Schwarze Autos waren im Straßenverkehr schlecht zu erkennen. Die neue helle Farbe sollte dafür sorgen, dass Fahrgäste ein Taxi sofort sehen - kein Privatfahrer, kein Trickser. Zweitens: Ohne Klimaanlage - die damals noch nicht üblich war - heizten sich die dunklen Fahrzeuge in der Sonne enorm auf. Für Fahrer und Fahrgäste war das eine Qual.
Drittens spielte auch die Optik eine Rolle: Auf hellem Lack fallen Staub, Schmutz und kleine Kratzer deutlich weniger auf als auf schwarzem. Ein Taxi sollte schließlich immer gepflegt wirken, auch wenn es den ganzen Tag unterwegs ist.
Seit 2005 dürfen die deutschen Bundesländer selbst entscheiden, ob sie Ausnahmen von der Farbpflicht zulassen. Mittlerweile haben sechs von 16 Bundesländern die Farbe freigegeben - darunter Baden-Württemberg, Niedersachsen und zuletzt Sachsen-Anhalt. In Großstädten wie Berlin oder München hält man aber weiterhin am traditionellen Elfenbein fest.
Trotz der gelockerten Regeln bleiben viele Taxiunternehmer beim gewohnten Beige - der Wiedererkennungswert ist einfach zu hoch. Übrigens: Die meisten Taxis werden gar nicht beige lackiert, sondern foliert. Nach ein paar Jahren zieht man die Folie einfach ab, darunter kommt ein ganz normales Auto zum Vorschein. Das steigert den Wiederverkaufswert erheblich.