Ein Brief vom Inkassobüro kann schnell zum Albtraum werden. Genau das erlebte Frau B., als sie plötzlich zur Zahlung von 1.612,08 Euro aufgefordert wurde. Angeblich habe sie bei einem Online-Shop eingekauft. Tatsächlich hatte sie dort aber nie etwas bestellt.
Die Wienerin reagierte sofort, kontaktierte das Inkassobüro und erstattete Anzeige bei der Polizei. Weil sie auf ihre Nachricht keine Antwort erhielt, wandte sie sich an die Arbeiterkammer Wien.
"Wir haben umgehend mit dem Inkassobüro Kontakt aufgenommen", erklärt AK-Konsumentenschützerin Vivien Toth. "Wir konnten klarstellen, dass Frau B. nie eine Bestellung getätigt hat. Die Forderung wurde schließlich zur Gänze ausgebucht."
Der Fall zeigt laut AK, wie wichtig es ist, Identitätsmissbrauch möglichst früh zu erkennen. Deshalb empfiehlt die Arbeiterkammer einen überraschend einfachen Trick: einen kostenlosen Google Alert für den eigenen Namen.
Sobald der Name neu im Internet auftaucht, verschickt Google automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail. So können Betroffene rasch bemerken, wenn ihre persönlichen Daten plötzlich in einem unerwarteten Zusammenhang auftauchen – etwa im Zuge von Betrugsversuchen oder Identitätsdiebstahl.
Daneben empfiehlt die AK, regelmäßig zu überprüfen, ob die eigene E-Mail-Adresse bereits Teil eines Datenlecks geworden ist. Das ist etwa über die Plattform "Have I Been Pwned" oder den Datenleck-Check des Hasso-Plattner-Instituts möglich. Auch Kontoauszüge sollten regelmäßig kontrolliert werden, um verdächtige Abbuchungen sofort zu erkennen.
Ebenso wichtig: Wer unberechtigte Inkassoforderungen erhält, sollte keinesfalls schweigen. Ein rascher schriftlicher Widerspruch kann verhindern, dass sich negative Folgen auf die Bonität ergeben.