Die Polizei durfte bei einer Wiener Klimademonstration im März 2023 keine automatische Gesichtserkennung zur Identifizierung von Teilnehmern einsetzen. Zu diesem Schluss kommt nun die Datenschutzbehörde. Sie sieht für den Einsatz der Technologie keine ausreichende gesetzliche Grundlage, meldet die APA.
Auslöser war eine Demonstration gegen die Gaskonferenz in Wien. Damals wurden rund 140 Personen festgenommen, nachdem die Kundgebung aufgelöst worden war. Mehrere Aktivisten wollten sich nicht ausweisen und wurden von Polizisten fotografiert. Später stellte sich heraus, dass zumindest in einem Fall das Foto mithilfe einer KI-gestützten Gesichtserkennungssoftware mit der Zentralen erkennungsdienstlichen Evidenz abgeglichen wurde.
Eine Beschwerde der Datenschutz-NGO epicenter.works hatte nun Erfolg. Die Datenschutzbehörde hält fest, dass bei einem automatisierten Gesichtsabgleich biometrische Daten verarbeitet werden. Das sei ein besonders "eingriffsintensiver" Vorgang, für den derzeit die gesetzliche Grundlage fehle.
„Derlei mächtige Technologien müssen umsichtig und verantwortungsvoll eingesetzt werden“Sebastian KneidingerPolicy Advisor bei epicenter.works
Für Sebastian Kneidinger, Policy Advisor bei epicenter.works, hat die Entscheidung weitreichende Folgen. "Derlei mächtige Technologien müssen umsichtig und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Gerade der Staat darf sich nicht nur ihre Vorteile herauspicken, sondern muss auch für klare Regeln und wirksame Schutzmaßnahmen sorgen", sagte er laut APA.
Die NGO fordert nun ein eigenes Gesetz, das genau regelt, wann Gesichtserkennung zulässig ist. Als mögliche Schutzmaßnahmen nennt die Datenschutzbehörde unter anderem eine Beschränkung auf besonders schwere Straftaten, eine vorherige richterliche Genehmigung sowie strenge Vorgaben für Datensicherheit und den Einsatz der Technologie.
Dass Fehler gravierende Folgen haben können, zeigte ein anderer Fall: Ein Österreicher saß 2023 in Serbien zwei Monate in Untersuchungshaft, nachdem er aufgrund eines fehlerhaften Abgleichs irrtümlich für den Kopf einer Falschgeldbande gehalten worden war. Erst später stellte sich heraus, dass es sich um eine Verwechslung handelte.
Auch der Betroffene der Wiener Klimademo begrüßt den Bescheid. "Nicht nur aus Datenschutz-Perspektive ist das ein wichtiges Urteil, sondern auch für die Versammlungsfreiheit", sagte er zur APA. Zudem zeige die Entscheidung, dass "die Polizei zivilgesellschaftliche und rechtsstaatliche Kontrolle" brauche.
Der Bescheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Innenministerium kann ihn innerhalb von vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht anfechten – und kündigte diesen Schritt bereits an: "Das Innenministerium wird die nicht nachvollziehbare Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfen. Der Einsatz des digitalen Bildabgleichs hat ein klares Ziel: Straftäter auszuforschen und diese zum Schutz der Menschen in unserem Land aus dem Verkehr zu ziehen", heißt es aus dem Büro von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
epicenter.works-Sprecherin Elisabeth Kury nimmt daher nun die Koalitionspartner des ÖVP-geführten Ministeriums in die Pflicht: "SPÖ und NEOS haben den Einsatz von Gesichtserkennung noch aus der Opposition heraus zu Recht kritisiert. Jetzt können sie in der Regierung zeigen, wie ernst das gemeint war."