Raser aufgepasst! Mit der 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung ist es für Städte und Gemeinden bald leichter, in manchen Zonen Tempo 30 statt 50 vorzugeben. Damit wurde eine Forderung vieler Bürgermeister umgesetzt, denn zahlreiche Gemeinden wollen immer öfter Tempo 30.
Was ändert sich jetzt konkret? Die Kompetenz, eine Schulstraße, sprich: ein zeitlich begrenztes Fahrverbot vor dem Gebäude, einzuführen, geht von den Bezirkshauptmannschaften zu den Gemeinden.
Außerdem ist es für Gemeinden künftig möglich, beim Land unter gewissen Voraussetzungen um Erlaubnis zu fragen, selbst Radarkontrollen durchzuführen.
Laut ÖAMTC sollte nach wie vor ein Sachverständiger Tempolimits beurteilen. Und der Verkehrsclub Österreich befürwortet diesen Schritt und sieht die Novelle als wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr.
Radargeräte sorgen regelmäßig für Aufregung bei vielen Autofahrern. Die einen finden es gut, dass die Geschwindigkeit genau überprüft wird, andere sehen darin eine Abzocke. Fakt ist: Die Geräte werden immer besser und genauer, es passieren immer weniger Fehler bei der Aufnahme.
Auch der Österreichische Städtebund sieht den Entwurf positiv. Das Geschwindigkeitslevel im Ortsgebiet könne damit "merklich gesenkt" werden. Die Organisation verlangt aber, "dass auch Städte, die im Einzugsgebiet einer Landespolizeidirektion liegen, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen praktizieren können".