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Das ändert sich bei Lkw im Jahr 2015

Zahlreiche Neuerungen kommen auf die heimische Verkehrswirtschaft durch nationale, aber auch internationale Regelungen zu.

Heute Redaktion
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Mauttarifsenkung für EURO-6-Fahrzeuge. Demnach sinkt der Grundkilometertarif von derzeit 16,2 Cent (2014) auf 15,6 Cent ab 1. Jänner 2015. Der Grundkilometertarif für alle niedrigeren EURO-Emissionsklassen wird hingegen um 1,6 Prozent angehoben.
Lkw-Fahrerkarte. Die Kosten der Fahrerkarte per 1.2.2015 von bisher 70 auf 45 Euro zu senken, ist eine erfreuliche Entlastung für Betriebe. Diese Chipkarte speichert Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Daten wie Geschwindigkeit und gefahrene Kilometer aus dem Digitalen Kontrollgerät und muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Busse. Auch für Omnibus-Betreiber gibt es ab 2015 Entlastungen: Die befristeten Erleichterungen für das Kontrollgerät im Ortslinienverkehr wurden verlängert und teilweise in unbefristetes Dauerrecht übernommen.
Lkw und Sattelfahrzeuge: Ab 1. Jänner 2015 müssen in- und ausländische Lkw und Sattelfahrzeuge, die in Luftsanierungsgebieten in Wien, im Wiener Umland und Teilen der Steiermark (Südoststeiermark und Teilen des Murtals) eingesetzt werden, mit einer farbigen Abgasplakette nach EURO-Klassen gekennzeichnet sein. Grund ist die Verschärfung der IG-L-Maßnahmenverordnungen in Wien, NÖ und der Steiermark. Nur Lkw und Sattelfahrzeuge mit höherer EURO-Klasse sind von den Fahrverboten befreit. Ab 1.Jänner hat der Nachweis der EURO-Klasse des Fahrzeugs über die entsprechende Umweltplakette zu erfolgen (EURO 2: rot, EURO 3:gelb, EURO 4:grün, EURO 5: hellblau, EURO 6: rosa), die auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen ist. Während in Wien und dem Wiener Umland Lkw und Sattelfahrzeuge aller Gewichtsklassen von den Fahrverboten betroffen sind, sind in den Sanierungsbieten der Steiermark nur Lkw und Sattelfahrzeuge ab 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht vom Fahrverbot erfasst.
Lkw-Fahrverbote: Für Ausnahmen von diesen gilt die Rechtslage vor 1.1. 2014. Konkret heißt das: Ein Unternehmen braucht für eine Ausnahme nur mehr einen Bescheid - nämlich von jenem Bundesland, wo die Fahrt startet.

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