Politik

Das dürfen Geimpfte ohne Test ab 19. Mai alles tun

Geimpfte Personen werden nach den Öffnungen am 19. Mai keine Zugangstests mehr benötigen, ab Juni soll dann der "Grüne Pass" umgesetzt sein.

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Corona-Schutzimpfung in Österreich.
Corona-Schutzimpfung in Österreich.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com (Symbolbild)

Der Nationalrat befasste sich am Montag in seiner Sondersitzung mit Abänderungen des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Damit werden Geimpfte schon demnächst Genesenen und Getesteten gleichgestellt – "Heute" berichtete.

Durch die die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen im COVID-19-Maßnahmen- sowie im Epidemiegesetz, die auch die Zustimmung der SPÖ erhielten, werden sich geimpfte Personen im Hinblick auf die ab 19. Mai geplanten Öffnungsschritte Eintrittstests wie etwa für den Besuch von Lokalen, von Kultur- und Sportveranstaltungen sowie beim Friseur ersparen.

Kurze Zeit später, ab Juni, soll dann bereits der "Grüne Pass" umgesetzt werden. Bis zu dessen Realisierung und Durchführung gewinnt der gelbe Impf-Pass aus Papier jedenfalls wieder mehr an Bedeutung, der Pass soll nämlich für Geimpfte als "Eintrittsberechtigung" ins Restaurant, Wirtshaus oder Hotel reichen. Die Wirte müssen allerdings die Testergebnisse und Impfpässe ihrer Gäste bis zum "Grünen Pass" überprüfen.

Erweiterte Testpflicht bei der Arbeit

In einer getrennten Abstimmung stimmten auch die NEOS Teilen der Maßnahmen zu. Grundlage des Beschlusses des Nationalrats war ein Antrag der Koalitionsparteien. Dieser sah ursprünglich nur einige redaktionelle Anpassungen im Epidemiegesetz bzw. im COVID-19-Maßnahmengesetz vor, der im Gesundheitsausschuss wesentlich erweitert wurde.

Damit kann es per Verordnung in Zukunft zu einer erweiterten Testpflicht an Arbeitsorten kommen. Voraussetzung dafür ist, dass wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht, also zum Beispiel auch in Büros. Der Arbeitgeber muss dabei die Durchführung der Tests vor Ort oder außerhalb wie z.B. in Teststraßen zu ermöglichen.

Die Möglichkeit, alternativ eine FFP2-Maske tragen zu können, entfällt. Details bezüglich Art der Tests, oder der Gültigkeitsdauer etc. sind im Rahmen einer Verordnung festzulegen. Abhängig von den wissenschaftlichen Entwicklungen können auch SARS-CoV2-Tests zur Eigenanwendung berücksichtigt werden, heißt es in den Erläuterungen.

Corona-Tests in Apotheken werden verlängert

Außerdem können die Apotheken ab 1. Juni an jeden Versicherten zehn Gratis-Antigentests pro Monat - statt wie bisher fünf Stück - ausgeben. Auch die Möglichkeit zur Durchführung von COVID-19-Tests in den Apotheken wird bis 31. August verlängert. Ein im Gesundheitsausschuss dazu eingebrachter Antrag der Regierungsparteien, der vier Sozialversicherungsgesetze abändert, wurde auch vom Nationalrat einstimmig angenommen.

Die Gleichstellung von Geimpften, Getesteten und Genesenen, die auch eine Voraussetzung für den von den Regierungsfraktionen angekündigten "Grünen Pass" darstellt, wurde eigentlich schon vor einigen Wochen im Rahmen eines Gesetzespakets im Nationalrat beschlossen. Danach scheiterte sie aber an den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat.

Aufgrund der von der Opposition verursachten Blockade in der Länderkammer, die sich vor allem gegen andere Teile der Novellen richtete (Grundrechtseinschränkungen, mangelnder Datenschutz etc.) hätten die vorliegenden Änderungen frühestens erst nach Ablauf der 8-Wochen-Frist am 21. Mai in Kraft treten können.

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