Coronavirus

Das dürfen Supermärkte im Lockdown nicht mehr verkaufen

Bald begibt sich der Osten Österreichs in die sogenannte "Osterruhe". Was man in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland dann noch kaufen darf.

Heute Redaktion
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Zutrittstests werden jetzt auch für die Supermärkte verlangt.
Zutrittstests werden jetzt auch für die Supermärkte verlangt.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Die Corona-Zahlen steigen und steigen, die österreichische Regierung reagiert mit einer "Osterruhe" für die Ostregion. Das bedeutet eine Art harter Kurz-Lockdown für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Ab 1. April gilt hier: Harte Ausgangssperre rund um die Uhr mit den wenigen bekannten Ausnahmen, Geschäfte bis auf jene zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfs werden geschlossen, FFP2-Pflicht kommt im Büro, in Innenräumen mit mehr als einer Person und im Freien bei Menschenmassen und es gibt strenge Einreisekontrollen.

In einem Entwurf für die 6. Novelle der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die "Heute" vorliegt, wird festgelegt, welche Waren in Supermärkten während der "Osterruhe" überhaupt noch verkauft werden dürfen. Denn "es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem typischen Warensortiment genannten Betriebsstätten des Handels entsprechen", heißt es in dem Entwurf, der erst noch vom Nationalrat beschlossen werden muss.

Gegen "unsachliche Privilegierung"

In der rechtlichen Begründung zur Novelle wird aufgeschlüsselt, was damit gemeint ist. Ha heißt es: "Vor dem Hintergrund der weitgehenden Betretungsverbote gilt für Mischbetriebe, dass diese nur solche Waren anbieten dürfen, die dem typischen Warensortiment der genannten Betriebsstätten entsprechen." Dadurch soll eine "unsachliche Privilegierung der vom Betretungsverbot ausgenommenen Mischbetriebe gegenüber den vom Betretungsverbot erfassten Betriebsstätten vermieden werden.

Im Klartext: So dürfen etwa in Supermärkten nur Lebensmittel, Sanitärartikel und Tierfutter angeboten werden, nicht aber Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte.

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