Oberösterreich

Frau zahlt mit Klarna, dann bekommt sie Probleme

Einfach und bequem von zuhause aus bestellen: Der Zahlungsanbieter Klarna boomt. Doch Experten warnen jetzt eindringlich vor den Gefahren.

Johannes Rausch
Bestellt man seine Waren gerne über den Zahlungs-Dienstleister Klarna, sollte man einige Aspekte beachten. (Symbolbild)
Bestellt man seine Waren gerne über den Zahlungs-Dienstleister Klarna, sollte man einige Aspekte beachten. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Eine Frau aus der Umgebung von Linz bestellte über eine Website Jumpsuits für 89,90 Euro. Dort wurde "Kauf auf Rechnung" mit Klarna als Zahlungsart an. Das Problem dabei: Die Frau war auf eine unseriöse Seite geraten.

Händler wollte Begründung für Kündigung

Diese wirkte zwar wie die eines europäischen Anbieters, doch die Waren kamen aus China. Außerdem waren die Information des Händlers zum Rücktrittsrecht nicht korrekt. Nachdem die Kundin die Produkte erhalten hatte, wollte sie vom Kauf zurücktreten.

Der Anbieter verlangte daraufhin entgegen dem Gesetz eine Begründung für die Kündigung. Außerdem bot er zunächst lediglich eine Gutschrift für einen neuerlichen Einkauf an.

Als die Frau hartnäckig blieb, wurde ihr schließlich eine Rücksendeadresse genannt. Diese befand sich allerdings in China. Darüber hinaus wurde der Kundin mitgeteilt, die Ware müsse originalverpackt und völlig unbenutzt sein. Für die Rückgabe sei die Konsumentin "verantwortlich".

Was tun bei Problemem mit Klarna?
- Sofort schriftlich auf unberechtigte Zahlungsaufforderungen und Mahnungen reagieren.
- Einen Mahnstopp fordern, bis die Angelegenheit geklärt ist. Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, sind sämtliche Mahngebühren unzulässig.
- Weitere Informationen und einen Musterbrief finden betroffene Kunden hier.

Da die Betroffene die Produkte nicht ins Ungewisse zurückschicken wollte, kontaktierte sie die Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Konsumentenschützer teilten ihr mit, dass sie wirksam zurückgetreten ist und Klarna daher die Bezahlung nicht mehr fordern kann.

Sie informierten auch den Zahlungsdienstleister über die Rechtslage. Zusätzlich ersuchten sie das Unternehmen, den Händler zu kontaktieren: wegen einer zumutbaren Adresse für die Retoure und gesetzeskonformer Rücksendebedingungen. 

Klarna zahlte Rechnung nicht

Klarna verwies aber lediglich auf seine Funktion als Zahlungsdienstleister und beglich die Rechnung nicht. Laut AK ist das Unternehmen aber als Forderungsinhaberin verpflichtet, sich mit den berechtigten Einwendungen auseinanderzusetzen. Zudem müsse es einen wirksamen Rücktritt akzeptieren.

Die Konsumentenschützer fordern Klarna auf, solche Fälle rasch, kundenfreundlich und rechtskonform zu lösen. Da der Konzern mit sicherem Bezahlen wirbt, sollte er bei der Wahl seiner Geschäftspartner möglichst darauf achten, dass diese seriös sind. Darüber hinaus müssen sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.

Betrüger nützen Online-Boom aus

Mit einem ähnlichen Problem wandte sich erst kürzlich ein Kunde an die AK: "Ich habe bei einem Online-Shop bestellt. Erst danach habe ich mir die Händler-Bewertungen durchgelesen und viele negative Beiträge gefunden. Kunden schreiben, dass die ihre Ware nicht erhalten haben." Jetzt habe der Betroffene ein ungutes Gefühl, so die Konsumentenschützer: "Habe ich bei einem Fake- Shop eingekauft?", fragt der Mann.

Den Boom bei Online-Bestellungen nützen Betrüger nützen schamlos aus: Mit Kopien bekannter Shops locken sie Konsumenten in die Falle. Erst beim zweiten Blick fällt dann eine andere Domain auf: zum Beispiel die Endung ".net" statt ".de".

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