Der österreichische Möbelgigant Kika/Leiner ist wieder einmal pleite. Wie am Dienstag bekannt wurde, muss das Unternehmen einen Insolvenzantragstellen. In einer Aussendung teilte man mit, dass man alles Menschenmögliche unternommen habe, um den Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen. Allerdings sei das unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich. Aktuell zittern 1.400 Angestellte um ihre Jobs. Der Insolvenzantrag wurde formal am heutigen Donnerstag bei Gericht eingebracht werden.
Wie es für die Angestellten weitergehen kann, ist offen. Aktuell sind die rund 1.400 Betroffenen noch nicht beim AMS-Frühwarnsystem zur Kündigung angemeldet worden. Das Arbeitsmarktservice bereitet sich aber schon auf viele Beratungen vor. Beobachter gestehen dem Unternehmen aber nur schlechte Chancen für einen Fortbestand zu.
Handelsexperte Christoph Teller von der Kepler-Universität in Linz erklärt im Ö1-Morgenjournal am Donnerstag, dass eine Insolvenz noch nicht der Tod eines Unternehmens sei, sondern "eine Lungenentzündung, von der man sich erholen" könne. Ob das gelingen kann, ist aber fraglich. Teller spricht von "Konzentrationstendenzen", bei denen die Starken stärker und die Schwachen schwächer würden. Das sind einige Gründe für das Scheitern von Kika/Leiner:
Grundsätzlich rät der Verein für Konsumenteninformation (VKI) den Kunden, nun keine Anzahlungen mehr zu tätigen. Erst, wenn die Ware vollständig übergeben wird, sollte der volle Preis bezahlt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Anzahlung der Kunden nur mehr in der Höhe der Insolvenzquote zurückbezahlt wird. "Jedenfalls raten wir davon ab, Verträge mit Vorauszahlung mit dem Unternehmen zu schließen", so Eder weiter.
Wer noch Gutscheine für Kika- oder Leiner-Filialen hat, muss diese schnellstmöglich, am besten noch am heutigen Mittwoch aufbrauchen. Denn die Gutscheine werden nur noch heute fix angenommen. Das bestätigte man seitens des Unternehmens auf "Heute"-Anfrage. Was den morgigen Donnerstag betrifft, zeigt man sich ungewiss. Der Hintergrund: Ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Gutscheine nicht mehr angenommen werden.
Bei einer Insolvenz ist die Einlösung von Gutscheinen prinzipiell nämlich nicht mehr möglich. Allerdings kann man im Insolvenzfall den Wert seines Gutscheins in der Insolvenzforderung anmelden. Allerdings fällt hier eine Gebühr von 25 Euro an und am Ende bekommt man ebenfalls nur die Insolvenzquote zurück, die sich oftmals im einstelligen Eurobereich bewegt. Ob sich das rentiert, sollte jeder im Einzelfall selbst für sich entscheiden.