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Das sind die kuriosesten Mieterprozesse

Heute Redaktion
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Lautes Liebesspiel, Pinkeln im Garten oder wilde Schweine im Haus: Gründe zum Mieterstreit vor Gericht gibt es viele. Hier die kuriosesten Fälle unserer Nachbarn aus Deutschland. In Österreich läuft es aber nicht viel anders!

 

Dicke Luft

Das Amtsgericht Frankfurt/Main verbietet einem Wohnungsbesitzer das Rauchen auf einem Balkon, der unter dem Schlafzimmer des Klägers liegt. Der hatte argumentiert, der Qualm beeinträchtige seinen Schlaf.

 

Gestank

Ein 83-Jähriger musste nach 54 Jahren ausziehen, weil seine Vermieterin die von ihm verursachten Gerüche nicht mehr ertragen konnte. Das Bonner Amtsgericht gab der Klage statt.

 

Geräuschvoller Sex

Nächtliche Liebesspiele auf einer quietschenden Schaukel rechtfertigen eine Wohnungskündigung. Die Geräusche entsprächen "nicht mehr dem normalen Mietgebrauch", urteilte das Amtsgericht München.

 

Lautes Schnarchen 

Wer als Vermieter so laut schnarcht, dass er aus dem ehelichen Schlafzimmer vertrieben wird, darf Eigenbedarf auf seine vermietete Wohnung anmelden. So entschied das Amtsgericht Sinzig (Rheinland-Pfalz).

 

Pinkeln im Garten

Ein Mieter, der sein Geschäft immer wieder auf dem mitvermieteten Rasen vor einem Mehrparteien-Haus erledigte, musste seine Wohnung räumen. Ein Kölner Amtsrichter gab der Klage eines Nachbarn statt.

 

Marienstatue im Flur

Kann eine Marienstatue im Hausflur einen Protestanten so sehr schockieren, dass er die Miete mindern darf? Nein, urteilte das Amtsgericht Münster. Die Begründung: "Auch nach evangelischem Glauben ist Jesus durch Maria geboren worden."

 

Wilde Schweine

Mini-Schweine dürfen nach einem Urteil des Amtsgerichts München nur dann in einer Wohnung gehalten werden, wenn sie die Mitbewohner des Hauses nicht gefährden. Ein wild gewordenes Borstenvieh war auf Menschen losgegangen und hatte zwei verletzt. Die juristische Quittung: Das Schwein musste ausziehen.

 

Katzenknast

Das Bayerische Oberste Landesgericht in München verhängte Stubenarrest gegen eine Katze. Die Richter gaben den Eigentümern einer Wohnanlage Recht, die in der Hausordnung den Auslauf für Haustiere auf ihrem Grundstück verbieten. Die Gefahr einer Verschmutzung der Anlage "liege nicht fern", so die Richter.