Politik

Dein Chef muss dir Arbeit im Homeoffice anbieten

Nach der Präsentation der Regelung für das Homeoffice scheint eigentlich alles klar. Eine Expertin klärt nun über Fragezeichen in der Praxis auf.

Rene Findenig
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Die Homeoffice-Regelung stößt in der Praxis an Grenzen, sagt eine Expertin.
Die Homeoffice-Regelung stößt in der Praxis an Grenzen, sagt eine Expertin.
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Homeoffice kann nur freiwillig umgesetzt werden, und wer so arbeitet, soll steuerliche Begünstigungen bekommen – das sind die beiden Kernpunkte der neuen Regelung für Arbeit im Homeoffice. Im Ö1-"Morgenjournal" klärt Arbeitsrechtlerin Silvia Hruska-Frank über die Fragezeichen auf: Die Arbeitszeit im Homeoffice dürfe nicht anders sein als am Arbeitsplatz, man sei auch daheim versichert und der Arbeitgeber müsse digitale Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, sagt sie.

Arbeitnehmer können letztlich insgesamt 600 Euro durch die neue Homeoffice-Regelung einsparen, so Hruska-Frank, die Mitverhandlerin beim Homeoffice-Paket war. Wann genau die Homeoffice-Regelung in Kraft tritt, ist derzeit noch offen. "Bald", heißt es von Arbeitsminister Martin Kocher. Weitere Fragen klärt die Expertin am Beispiel von "Herr Maier", der in einer Steuerberatungskanzlei arbeitet und nun zwei Tage wöchentlich im Homeofice arbeiten will. 

Was die Regelung "Herr Maier" bringt

Das bedeutet die neue Regelung für "Herr Maier": Der Arbeitgeber muss Homeoffice wenn möglich von sich aus anbieten, Herr Maier kann es annehmen oder ablehnen, so die Arbeitsrechtlerin. Beide müssen sich aber einig sein und eine schriftliche Vereinbarung abschließen, um welche Tage es sich handelt und wie viele Stunden daheim gearbeitet werden soll. Leichter mache dies ein Betriebsrat mit Betriebsvereinbarungen, dazu soll es bald Musterverträge geben.

Bei den zwei Tagen wöchentlich im Homeoffice müsse man sich dann einig werden, wie viel der Kosten für Strom, Internet und Co. der Arbeitgeber übernimmt, etwa 2 Euro für 2 Tage. Die Bemessung müsse aber das Unternehmen treffen, dann gehe es auch noch um die Arbeitsmittel. Hier kann es für Privat-Handys und -Laptops bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei geben, oder aber der Arbeitgeber stellt von sich aus die Arbeitsmittel zur Verfügung, so Hruska-Frank.

Von Unfällen und Beschaffungen

Wenn "Herrn Maier" auch noch ein Schreibtisch und Bürostuhl fehlt, müsse er sich diese selbst beschaffen, könne diese aber wiederum um 300 Euro von der Steuer absetzen. "Ergonomie ist auch daheim wichtig", so die Expertin. Und was, wenn der Chef sagt, daheim gibt es keine Überstunden, obwohl welche gemacht werden müssen? "Da geht es nicht mit rechten Dingen zu", so Hruska-Frank, dann müsse man unbedingt mitschreiben, die Mehrarbeit geltend machen und auf seine Ansprüche pochen.

Wichtig sei nun auch, dass Unfälle in der Arbeitszeit als Arbeitsunfall gelten, so die Expertin. Und wenn "Herr Maier" sein Kind zum Kindergarten bringt und dabei stolpert, sich das Bein bricht? Auch daran werde gearbeitet, das abzudecken. Verbesserungen und Klarstellungen soll es auch zu Schäden geben, etwa wenn die Hauskatze einen Wasserkrug umstößt und damit den Laptop unter Wasser setzt. Will der Chef schließlich das Homeoffice beenden, müsse er dies begründen – und die Arbeitsrechtlerin schlägt eine Frist für das Ende vor, etwa einen Monat. 

Vorschlag muss zwingend kommen

Man müsse "dem anderen erklären", warum man die Regelung nicht mehr beibehalten wollen, denn wichtig sei, dass dies für beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut funktioniere. Hruska-Frank geht davon aus, dass Homeoffice in rund zwei von fünf Fällen möglich sei – und wo das der Fall ist, müsse das Unternehmen oder der Arbeitgeber Homeoffice zwingend vorschlagen. 

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    Pressefoyer nach dem Ministerrat am 27. Jänner 2021. Im Bild: (v.l.) Arbeitsminister Martin Kocher, Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)
    Pressefoyer nach dem Ministerrat am 27. Jänner 2021. Im Bild: (v.l.) Arbeitsminister Martin Kocher, Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)
    HANS PUNZ / APA / picturedesk.com