Niederösterreich

Deutscher Medizinstudent sollte abgeschoben werden

Ein deutscher Medizinstudent musste seine Deutschkenntnisse nachweisen. Denn dem 24-Jährigen drohte ernsthaft die Ausweisung. 

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Anwalt Havlik bekämpfte den Bescheid.
Anwalt Havlik bekämpfte den Bescheid.

Die weniger charmante Seite von Wien hatte Medizinstudent Lars A. (Name geändert) zu spüren bekommen: Der 24-Jährige lebt und studiert in Wien, wollte sich im Frühjahr 2021 vom Magistrat eine Anmeldebestätigung für den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich holen.

"Können Sie Deutsch?"

Das Magistrat verlangte weitere Unterlagen, die der Student nachreichte. Dann verlangte das Magistrat noch Unterlagen bezüglich einer Versicherung. Der Student legte eine umfangreiche, private Krankenversicherung eines großen, bekannten Anbieters vor.

    Rechtsanwalt Dr. Anton-Alexander Havlik
    Rechtsanwalt Dr. Anton-Alexander Havlik
    zVg

    Doch das Magistrat übermittelt den gesamten Akt ans Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Das BFA schickte dem angehenden Mediziner einen Fragekatalog mit Fragen wie: "Können Sie Deutsch?" - mehr dazu hier.

    Schließlich kam mit Anfang März 2022 der Bescheid vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl: Der 24-Jährige sollte tatsächlich ausgewiesen werden.

    Bescheid aufgehoben

    Der angehende Arzt wandte sich an Anwalt Anton-Alexander Havlik, der legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Mit Erfolg: Der Student darf in Österreich bleiben. Rechtsanwalt Havlik dazu: "Das Bundesverwaltungsgericht ist meinem Vorbringen, wonach die Rechtsmeinung der MA35 und des BFA unionsrechtswidrig sind, gefolgt und hat ausgesprochen, dass die vorhandene private Krankenversicherung selbstverständlich ausreicht und dem Beschwerdeführer selbstverständlich ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zusteht. Der Bescheid des BFA, mit welchem die Ausweisung des Beschwerdeführers angeordnet wurde, wurde daher ersatzlos behoben."

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