Reisen

Deutschland: Einreiseregel trifft auch unter 5-Jährige

Unsere Nachbarn haben Österreich wieder auf die Hochrisikoliste gesetzt. Von der Quarantäneregel sind auch unter Fünfjährige betroffen.

Christine Scharfetter
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An der Grenze zu Deutschland muss ein vollständiger Impfschutz oder ein Genesenennachweis vorgezeigt werden - sonst geht's in Quarantäne.
An der Grenze zu Deutschland muss ein vollständiger Impfschutz oder ein Genesenennachweis vorgezeigt werden - sonst geht's in Quarantäne.
Robert Schmiegelt / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

Wegen der hohen Infektionszahlen und der grassierenden Omikron-Variante hat Deutschland wieder seine Liste der Hochrisikogebiete erweitert. Seit Sonntag befinden sich nun insgesamt 140 Länder darauf - darunter auch Österreich. Das erschwert nicht nur die Reiseplanung österreichischer Urlauber, sondern könnte auch einen erneuten Einbruch für den Wintertourismus bedeuten.

Unter Fünfjährige müssen fix in Quarantäne

Denn wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne. Frühestens fünf Tage nach der Einreise kann man sich wieder "freitesten". Eine Hürde vor allem für Familien, da die Regelung schon alle ab sechs Jahren gilt.

Kinder unter sechs Jahren müssen nach der Einreise ebenfalls in Quarantäne und unter Fünfjährige damit fix, da es für sie noch keine zugelassene Corona-Impfung gibt. Für sie endet diese jedoch automatisch nach fünf Tagen. 

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    Alle Nachbarländer Deutschlands Corona-Hochrisikogebiete

    Ausgenommen von der Hochstufung durch das Robert-Koch-Institut sind lediglich die grenznahen Gemeinden Mittelberg und Jungholz sowie das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee. Damit stehen fortan alle neun Nachbarländer Deutschlands auf der Risikoliste. Dänemark, Polen, Tschechien, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande sind schon seit längerem als Hochrisikogebiete ausgewiesen.

    Die Durchreise durch Deutschland ist hingegen ohne Zwischenstopp weiterhin ohne Einschränkungen möglich. 

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