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Deutschland ruft zweite Stufe im "Notfallplan- Gas" aus

Wirtschaftsminister Robert Habeck ruft nach der Drosselung der Gaslieferungen die zweite Stufe im "Notfallplan Gas" aus.

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Deutschlands Wirtschaftsminsiter Habeck zieht die Notbremse und ruft die zweite Stufe im Notfallplan Gas aus.
Deutschlands Wirtschaftsminsiter Habeck zieht die Notbremse und ruft die zweite Stufe im Notfallplan Gas aus.
apa/picturedesk ("Heute"-Montage)

Der Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage deutlich zu verschlechtern droht, oder wenn dies schon der Fall ist. Am Mittwoch wurde die zweite Stufe des Notfallplans ausgerufen, nachdem der Gazprom-Konzern die Lieferungen für Deutschland durch die wichtige Versorgungsleitung Nord Stream 1 auf 40 Prozent reduziert hat. In dem Plan enthalten sind eine Frühwarnstufe, eine Alarmstufe und eine Notfallstufe. Aber was bedeuten diese Punkte des Notfallplans eigentlich?

Eine Sprecherin erklärte zuvor am Dienstag in Berlin: "Für die Stufen des Notfallplans Gas gelten die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben. Nach diesen Vorgaben entscheiden wir und spekulieren nicht darüber. Es wird jeweils nach aktueller Lage und aktuellem Lagebild entschieden. Die Versorgungssicherheit ist aktuell weiter gewährleistet, aber die Lage ist ernst."

1. Frühwarnstufe: Marktbasierte Maßnahmen

Laut dem Notfallplan für Gas von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird innerhalb der ersten Stufe ein Krisenteam zusammen gestellt, das aus Behörden und Energieversorgern besteht. Die Gasversorger sowie die Betreiber der Gasleitungen sind verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. 

2. Alarmstufe: Rückgriff auf Gasspeicher

In der sogenannten zweite Alarmstufe kümmern sich ebenfalls noch die Marktakteure um eine Entspannung der Lage. Auch hier werden selbstständig Maßnahmen ergriffen, wie beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

3. Notfallstufe: Ab diesem Punkt greif der Staat in den Markt ein

"Bei der dritten Eskalationsstufe müsste schließlich der Staat einschreiten. Die Bundesnetzagentur würde darüber entscheiden, wer noch Gas bekommt."

Wenn die ergriffenen Maßnahmen nichts nützen, kann die Bundesregierung per Verordnung die sogenannte Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vor.

Somit wird die Bundesnetzagentur zum Bundeslastverteiler. Ihr obliegt in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Bestimmte Verbrauchergruppen werden dabei gesetzlich besonders geschützt. Bedeutet: Diese werden möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

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