Niederösterreich

D'Hondtsches Verfahren lässt Wahlrechtsreform wackeln

Die Einigkeit bei der neuen Wahlrechtsreform in Niederösterreich war beinahe romantisch, jetzt gibt es doch wieder Streitereien. 
02.02.2022, 10:07

Gemeinsame Presseaussendungen in absoluter Harmonie: Bis vor kurzem herrschte in dieser Form noch selten gesehene Einigkeit zwischen der niederösterreichischen ÖVP und der oppositionellen SPÖ in Sachen Wahlrechtsreform. Dass die Zweitwohnsitzer ihr Wahlrecht in Niederösterreich verlieren sollen, sorgte wie berichtet bei beiden Parteien für Freude. 

Lang dauerte es aber nicht, bis die politische Stimmung wieder einen Knacks bekam. Denn die SPÖ will den gemeinsamen Antrag jetzt doch nicht zustimmen. Grund ist aber nicht die Abschaffung des Zweitwohnsitzerwahlrechts, eine langjährige Forderung der Roten, sondern das D'Hondtsche-Verfahren. Dieses will die ÖVP nämlich auch gleich im Landesrecht verankern. 

Bleibt auch Zweitwohnsitzerwahlrecht?

Dieses Verfahren bevorzugt die stimmenstärkste Partei bei der Vergaben von Regierungssitzen bzw. Sitzen im Gemeinderat, um so etwaige Blockaden der Opposition schwieriger zu machen. Das ist in Niederösterreich zwar gängige Praxis, war so aber gesetzlich nicht festgehalten, wie sich 2020 in Groß Gerungs herausstellte. Dort musste deshalb der Stadtrat neu gewählt werden - das entschied der Verfassungsgerichtshof wie berichtet nach Beschwerden der FPÖ und Bürgerliste Germs.

In der Gemeindeverordnung wurde das "Problem" bereits behoben und das D'Hondtsche-Verfahren explizit erwähnt. Auch auf Landesebene wollte die ÖVP das jetzt erledigen, eben in einem Aufwisch mit dem Zweitwohnsitzerwahlrecht. Dabei legen sich aber SPÖ und neurlich FPÖ quer. Möglich wäre am 24. Februar eine getrennte Abstimmung über beide Punkte. Sollte die ÖVP dem nicht zustimmen, könnten beide wackeln. Denn für die Gesetzesänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit. 

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