Gesundheit

Corona-Impfpflicht nicht die erste in Österreich

Ab 1. Februar soll in Österreich eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona gelten. Eine Entscheidung, die hohe Wellen schlägt, jedoch nichts Neues ist.

Christine Scharfetter
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In Österreich soll die Corona-Impfung ab Februar zur Pflicht werden.
In Österreich soll die Corona-Impfung ab Februar zur Pflicht werden.
Getty Images/iStockphoto

Die Corona-Zahlen explodieren und jagen von einem Negativrekord zum anderen. Jetzt – mitten in der vierten Welle – zieht Österreich die Notbremse: Auf einen erneuten bundesweiten Lockdown soll im Februar die allgemeine Impfpflicht folgen. Das Gesetz befindet sich von nun an im Begutachtungsprozess. Eine Entscheidung, die in erster Linie für Empörung sorgt und auch im Ausland hohe Wellen schlägt.

Warum eigentlich? Das weiß niemand. Denn Impfpflichten sind nicht nur in Österreich nichts Neues.

Pocken dank Impfpflicht ausgerottet

Im Jahr 1948 verlangte Bruno Pittermann im Parlament eine Impfpflicht gegen die Pocken, um schwere gesundheitliche Schäden von den Österreichern abzuwenden. Die Schutzimpfung blieb Pflicht, bis die Welt 1979 pockenfrei war.

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    <strong>Thomas Czypionka</strong>, IHS-Gesundheitssprecher, und die Wiener Patientenanwältin <strong>Sigrid Pilz</strong> waren am 17. November 2021 zu Gast im ZIB2-Studio von <strong>Armin Wolf</strong>.
    Thomas Czypionka, IHS-Gesundheitssprecher, und die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz waren am 17. November 2021 zu Gast im ZIB2-Studio von Armin Wolf.
    Screenshot ORF

    Doch Vorreiter waren Österreich damit nicht. Die Pioniere saßen damals direkt hinter der Landesgrenze: Bayern führte 1807 als erstes Land weltweit eine Impfpflicht ein. Erst 1853 folgte England diesem Beispiel und dann ging es quasi Schlag auf Schlag: Frankreich sprach 1857 die allgemeine Pocken-Impfpflicht aus und 1874 schrieb das Reichsimpfgesetz erstmals deuschlandweit vor, dass Kinder im ersten und zwölften Lebensjahr gegen Pocken geimpft werden müssen.

    Ein Fall für den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte?

    Das war einmal? Von wegen. Auch in anderen europäischen Staaten sind Impfpflichten heute nichts Ungewöhnliches. Im Jahr 2012 landete ein solcher Fall aus der Ukraine sogar vor dem Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Das Urteil: Eine Impfpflicht gegen Diphtherie wird ausdrücklich erlaubt.

    Der EGMR erachtete hierbei den Eingriff in die körperliche Integrität des Beschwerdeführers durch das Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutzes als gerechtfertigt.