Politik

Die neuen Einkaufsregeln für ganz Österreich

In der Nacht auf den heutigen Freitag hat der Sozialminister die Verordnung über die neuen Spielregeln im Handel veröffentlicht. Das steht darin.

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Wie angekündigt, hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in der Nacht auf den heutigen Freitag die derzeit den Handel maßgeblich bestimmende "Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" abgeändert, um das langsame Hochfahren des Handels vorzubereiten. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Zusätzlich zu den bisher geöffneten Geschäften wird das Betretungsverbot 14. April nun auch für Baustoff-, Eisen- und Holzhandel sowie Bau- und Gartenmärkte aufgehoben. Auch Pfandleihanstalten und Edelmetallhandel dürfen wieder aufsperren. Tankstellen dürfen zudem ihre Waschstraßen – diese waren von der Polizei scharf kontrolliert worden – , und KFZ- und Fahrrad-Werkstätten den Kundenbereich wieder öffnen.

Soweit die spezifisch genannten Ausnahmen vom Betretungsverbot. Doch ein kleiner Nebensatz hat große Auswirkungen: Auch kleine Geschäfte mit einem Kundenbereich von maximal 400 Quadratmeter dürfen endlich ihren Betrieb wieder aufnehmen. Einkaufszentren bleiben aber weiterhin geschlossen, da bei einem gemeinsamen Eingang im Kundenbereich zwischen den einzelnen Shops dieser dazugezählt werden muss.

Eine mögliche nachträgliche Verkleinerung, um Aufsperren zu können, wurde vom Sozialminister unterbunden. Alle baulichen Veränderungen bei dem 7. April fließen nicht in die Berechnung mit ein.

Die allgemein verordneten Öffnungszeiten – nur an Werktagen von 07.40 Uhr bis längstens 19.00 Uhr – gelten auch für die nächste Woche öffnenden Geschäfte.

Die neuen Spielregeln für uns alle

Wie schon zuvor in den Supermärkten wird ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) in allen Geschäften gleichermaßen für Mitarbeiter mit Kundenkontakt wie Kunden zur Pflicht. Neu ist, dass nun die Kunden selbst dafür zu sorgen haben und dass Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr davon ausgenommen sind. Der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen muss weiterhin eingehalten werden.

Die Betreiber müssen zudem sicherstellen, dass die Zahl, der sich gleichzeitig in seinem Geschäft aufhaltenden Kunden, die vorgeschriebene Obergrenze nicht überschreitet. In der Verordnung wird erstmals der konkrete Berechnungsschlüssel genannt: Pro Kunde müssen 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Mini-Shops, die kleiner als diese 20 Quadratmeter sind (beispielsweise viele Trafiken), dürfen nur noch einen Kunden gleichzeitig einlassen.

Die jüngsten Änderungen treten mit Ablauf des 13. April, Ostermontag, in Kraft und gelten mitsamt den schon bestehenden Spielregeln vorerst bis 30. April.