Politik

Diese Änderung gilt ab sofort beim Grünen Pass

Die Spielregeln rund um den Grünen Pass ändern sich ab 15. August – dieser gilt ab jetzt nämlich nicht mehr für alle geimpften Personen in Österreich.

Andre Wilding
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Ab Sonntag, 15. August, gelten beim Grünen Pass verschärfte Regeln.
Ab Sonntag, 15. August, gelten beim Grünen Pass verschärfte Regeln.
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Wie "Heute" berichtete, tritt am heutigen Sonntag die von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) angekündigte Verschärfung der Regeln für den Grünen Pass in Kraft. Die Änderung betrifft konkret die Gültigkeit der Corona-Schutzimpfung.

Denn ab 15. August reicht eine Impfung gegen das Virus meist nicht mehr als Zutrittsberechtigung aus. Betroffen sind jene Österreicher, die erst einen Stich der Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca erhalten haben. Ausnahme ist der Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen) – hier gilt das Impfzertifikat ab dem 22. Tag nach dem Impftermin.

So lange gilt Testbefreiung

Bei Genesenen mit einer Teilimpfung gilt das Impfzertifikat übrigens ab dem Impftermin, heißt es auf der Seite des Gesundheitsministeriums. Auf ihrem Zertifikat stand bisher der Vermerk "1/2", das wird nun in "1/1" geändert. Laut Behörden sind rund 130.000 Personen, die eine Infektion hatten, schon einmal geimpft. Sie werden nun ebenfalls als vollimmunisiert ausgewiesen.

Genesene Personen sind gemäß der "3G-Regel" 180 Tage lang von der Testpflicht befreit. Für Genesene, die bereits eine Impfung gegen Corona erhalten haben, gilt die 270-Tage-Regel ab dem Zeitpunkt der Impfung. Für vollständig Geimpfte gilt die Testbefreiung laut Behörden generell für maximal 270 Tage – und zwar ab dem zweiten Stich.

Warnung vor Fälschungen

Nach Informationen des Gesundheitsministeriums kursieren aktuell in diversen Social-Media-Kanälen Fälschungen des Grünen Passes, wie z.B. die App "Corona Green Pass Austria". Es handelt sich hierbei um Betrug, so das Ministerium. Auch in Telegram- oder WhatsApp-Gruppen würden gefälschte EU-konforme Zertifikate angeboten werden.

"Hierbei handelt es sich um keine offiziellen Dokumente, sondern um unseriöse Sammlungen personenbezogener Daten durch Privatpersonen. Zudem kann der Vorweis von gefälschten Zertifikaten und 3-G-Nachweisen sowie der Vertrieb solcher strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen", so das Gesundheitsministerium.

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