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Diese Alkohol-Mythen können Sie umbringen

Heute Redaktion
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Wenn es ums Saufen geht, werden die berauschten Konsumenten erfinderisch. Wahrscheinlich halten sich manche Alko-Mythen deshalb mit vehementer Hartnäckigkeit, obwohl sie absoluter Blödsinn sind. Aber Achtung! Wenn Sie diese Märchen glauben könnte Ihre Leichtgläubigkeit Ihnen das Leben - nicht nur im Straßenverkehr - kosten.

1. "Fettes Essen verhindert die Aufnahme von Alkohol ins Blut"

Für die Aufnahme von Alkohol im Blut sei Fett völlig irrelevant, weiß Rainer Kastner, Verkehrspsychologe für das KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit). "Essen, egal ob Fett oder nicht, verzögert die Aufnahme lediglich, weil sich der Alkohol und die Nahrung im Magen vermischen und dieses Gemisch insgesamt mehr Zeit braucht, um verdaut zu werden und in die Blutbahn zu gelangen."

Trotzdem sollten Sie nicht aufs Essen und vor allem nicht aufs Wassertrinken zwischendurch verzichten. "Denn die Faktoren Zeit und Verdünnung spielen eine Rolle. Grob gesagt, baut der Körper 0,1 Promille pro Stunde wieder ab. Aber betrunken wird man in aller Regel trotz des Essens."

2. "Wer sich nicht betrunken fühlt, kann auch Autofahren"

Falsch, gefährlich und leichtsinnig! Es besteht ein großer Unterschied zwischen subjektiver Selbsteinschätzung und Realität. Als Beispiel: Wenn ein Alkoholiker, der gut im Training ist fünf Krügerl runterschüttet, merkt er kaum etwas davon. Trotzdem sind in dieser Menge Bier 100 Gramm Alkohol enthalten. Je nach Körpergewicht hat der Alkoholiker zirka ein Promille im Blut. Ein Spitzensportler, der wegen seines Trainings kaum etwas trinkt, fühlt sich nach fünf Krügerl sturzbetrunken. "Bei einer Polizeikontrolle würden beim Sportler aber geringere Mengen gemessen, weil er bei gleichem Körpergewicht mehr Blut hat und sich der Alkohol daher besser verteilt", erklärt Kastner. "Auch die Verkehrssicherheit ist beim Trinker mit Bierbauch keineswegs besser, das glaubt er nur. Denn er hat sich schlicht und einfach an hohe Reaktionszeiten und niedrige Leistungsfähigkeit gewöhnt."

Faustregel: Ein Krügerl = ein Viertel Wein = ein doppelter Schnaps

3. "Bis 0,5 Promille kann nichts passieren"

"Das gilt nur, solange nichts passiert. Wer mit 0,4 Promille einen Unfall verursacht, gilt im zivilrechtlichen Sinn als Alkolenker. Sogar bei einer gemessenen Konzentration von weniger als 0,3 Promille sind Regressforderungen zum Beispiel durch Versicherungen nicht auszuschließen."

Ab 0,5 Promille


greift das Strafrecht
man zahlt mindestes 300 Euro Strafe
der Führerschein wird vorübergehend entzogen
man ist zwei Jahre lang im Verkehrssicherheits-Vormerksystem eingetragen


Ab 0,8 Promille


ist der Führerschein weg
die Strafen steigen sprunghaft
der Alko-Lenker muss vier Stunden zum kostenpflichtigen Verkehrs-Coaching


Ab 1,2 Promille


kommen Nachschulungen dazu


Ab 1,6 Promille


muss sich der Autofahrer verkehrspsychologisch testen und überprüfen lassen
"Man muss bedenken, wer derart viel Alkohol in sich hineinschüttet und dann auch noch behält, also nicht reflexartig erbricht, der tut dies sehr, sehr oft. Anders geht das gar nicht", erklärte Kastner vom Kuratorium für Verkehrssicherheit.