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Provokante Pflichtbewerbung: AMS fordert 1.611 € zurück

Anfang März wurde einem Wiener nach einer provokanten Bewerbung die Notstandshilfe gestrichen. Nun muss der Mann sogar 1.611 Euro zurückzahlen.

Robert Cajic
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Ab Montag kann der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus in Höhe von 500 Euro beantragt werden – "Heute" berichtete. Dass AMS-Kunden in Zeiten von Corona nicht nur unter die Arme gegriffen wird, zeigt nun ein Fall aus Wien.

Das Arbeitsmarktservice sperrte nämlich einem Ex-Arbeitssuchenden den Bezug auf Notstandshilfe und forderte sogar die Rückgabe der Unterstützungsgelder in Höhe von 1.611 Euro. Der Mann übte im "Heute"-Talk scharfe Kritik, denn: Er sprach von Hindernissen seitens des AMS, ihm die Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Langjährig arbeitslos, nun mit finanziellen Problemen

Die im März erhaltene Post vom AMS traf Max* (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) hart. Die Rückforderung der Notstandshilfe in Höhe von über 1.600 Euro führte das Arbeitsmarktservice auf eine Bewerbung aus dem Juni des Vorjahres zurück. Die Anschuldigung: In dieser Bewerbung habe der 32-Jährige eine Anstellungsmöglichkeit vereitelt.

"Ich habe vom AMS ein Stellenangebot erhalten und bewerbe mich hiermit, da es meine Pflicht ist" - so Max in der Bewerbung.

Der Mann erklärte nämlich, dass er schon eine potenzielle Arbeitsstelle habe und sich zum Immobilienmakler habe umschulen lassen. Da das AMS jedoch weitere Bewerbungen forderte, tat er dies auch bei genannter Stelle. "Ich habe vom AMS ein Stellenangebot bekommen und bewerbe mich hiermit, da es meine Pflicht ist", so der Wortlaut der Bewerbung.

AMS: "Sind verpflichtet, den Betrag zurückzufordern"

Laut Pressestelle des AMS Wien war die Rückgabeforderung unvermeidbar: "Nachdem er in einem Bewerbungsschreiben dem Betrieb zu verstehen gab, nicht am Job interessiert zu sein, sind wir zur Rückforderung verpflichtet", gab ein Pressesprecher der Arbeitsmarktservices bekannt. 

Zwischenzeitlich musste man Max die Notstandshilfe weiter auszahlen, nun das endgültige Ergebnis des Bundesverwaltungsgerichts: Die 1.611 Euro sind zurückzuzahlen. Für den zum Immobilienberater umgeschulten Mann bedeutet dieser Bescheid ein finanzielles Problem: "Ich arbeite momentan geringfügig, um in die Branche hineinzufinden und den letzten Schliff abzubekommen – danach werde ich selbstständig arbeiten", sagte der 32-Jährige.

Betroffener: "AMS legt mir Steine in den Weg!"

Für den Betroffenen stellt die Rückerstattung des Geldes ein Problem dar: "Nach insgesamt fünf Jahren Arbeitslosigkeit habe ich es endlich geschafft, mich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Und jetzt versucht man mit allen Mitteln, mir Steine in den Weg zu legen!", bezichtigte der Wiener das Arbeits-Service der Vereitelung einer finanziell stabilen Zukunft.

Über die Bewerbungspraxis beim AMS konnte Max indes nur den Kopf schütteln: "Ich bekam Jobangebot als Kellner in Kärnten und Vorarlberg, wie soll ich von Wien aus dort arbeiten?", fragte sich der Betroffene. Wie lange der Wiener noch an den Folgen dieser Entscheidung knabbern wird, konnte Max nicht beantworten. Klar ist hingegen, dass er von seinem Weg nicht abweichen möchte. Denn in der Immobilienbranche sieht er sich auch in Zukunft, bekräftigte er im "Heute"-Interview.

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