Coronavirus

Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Fahrschulen neu

Das Gesundheitsministerium hat die Bestimmungen für Fahrschulen konkretisiert. Das Abhalten von Prüfungen ist möglich, jenes von Theoriekursen nicht.

Michael Rauhofer-Redl
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Fahrstunden dürfen weiterhin abgehalten werden. Symbolbild.
Fahrstunden dürfen weiterhin abgehalten werden. Symbolbild.
Utrecht, Robin / Action Press / picturedesk.com

Was die Fahrschulen betrifft, hat das österreichische Gesundheitsministerium die Bestimmungen konkretisiert. So dürfen praktische Führerschein-Prüfungen und Fahrstunden künftig abgehalten werden. Für Theorie-Kurse gilt dies allerdings nicht. Bisher war davon ausgegangen worden, dass praktische Führerscheinprüfungen im Lockdown nicht erlaubt sind. Theorie-Einheiten dürfen nur im Einzelunterricht angeboten und durchgeführt werden. 

Seit dem zweiten harten Lockdown (Beginn am 17. November 2020) sind keine Führerschein-Gruppenkurse mehr möglich. Beliebte Intensivkurse, etwa in den den Weihnachtsferien, fielen durch diese Regelung aus. Besonders hart trifft dies viele Jugendliche und junge Erwachsene in Österreich, die etwa den Moped- oder B-Führerschein machen wollen. Speziell in ländlichen Gebieten gehört eine Fahrerlaubnis für viele zum Erwachsenwerden dazu. Nicht zuletzt deswegen gab es zuletzt heftige Kritik von Fahrschulvertretern an den strengen Regularien der Bundesregierung. 

Für praktische Einheiten und die Absolvierung von praktischen Fahrprüfungen veröffentlichte das Ministerium am Montag auf seiner Website eine Klarstellung in den "FAQ", wonach sowohl Fahrstunden als auch das Absolvieren von Prüfungen mit der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vereinbar sind. 

Fristen und Bescheide verlängert

Doch in der Praxis kommt es auf Grund von fehlenden Theorie-Einheiten kaum zu Prüfungsabschlüssen. Und: Maximal die Hälfte des gesamten Theorieunterrichts, jedoch nicht mehr, kann in Form von Einzelunterricht nachgeholt werden, so der Fachverband Fahrschulen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Nach wie vor gilt, dass die Verkürzung des Unterrichts nur aus entschuldbaren Gründen zu akzeptieren ist. Zeitmangel allein ist kein solcher Grund. Aus Sicht des Verkehrsministeriums erscheint daher eine Verkürzung des Theorieunterrichts im Verhältnis 1:2 (Einzelunterrichtseinheiten zu Gruppenkurseinheiten) als angemessen und mit der geltenden Rechtslage vereinbar.

Auf Grund der Pandemie wurden schon unlängst abgelaufene Übungs- und Ausbildungsfahrten-Bescheide verlängert. Führerschein-Bewerber mit Bescheiden, die nach dem 31. Mai 2020 abgelaufen sind oder ablaufen würden, sollen die Möglichkeit haben, weiterhin bis 30. September 2021 Übungs- und Ausbildungsfahrten durchzuführen. Sieben Monate gültig bleiben abgelaufene Führerscheine und Fahrerqualifizierungsnachweise. Das betrifft jene, die in der Zeit zwischen 1. September 2020 und 30. April 2021 ablaufen. Die Gültigkeit bleibt um weitere sieben Monate aufrecht.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com