Coronavirus

Diese Corona-Regeln werden jetzt gelockert

Die dritte Novelle der bereits vierten Corona-Schutzmaßnahmenverordnung wird ein paar Erleichterungen in Österreich bringen.

Andre Wilding
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Noch einmal vor dem Lockdown die Haare schneiden.
Noch einmal vor dem Lockdown die Haare schneiden.
Sabine Hertel

Am heutigen Weltfrauentag hat der Nationalrat eine Sondersitzung anberaumt. SPÖ, FPÖ und NEOS wollen über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Frauen diskutieren und am Abend lädt Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures zur virtuellen Veranstaltung "Unter Druck - Frauen in der Krise" ein.

Der Hauptausschuss wird sich wiederum mit den geplanten nächsten Schritten im Zuge der Corona-Pandemie befassen. Und die versprechen einige Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen. So wird nicht nur die Gültigkeitsdauer von PCR-Tests angepasst, sondern auch die Besuchsregeln in Kranken- und Kuranstalten.

PCR-Tests sind künftig nämlich 72 Stunden, und nicht wie bisher 48 Stunden, als Eintritts- (z.B.: Friseur) und Ausreiseberechtigung gültig und anerkannt. Bei den Antigentests, die weniger aussagekräftig sind, bleibt die Gültigkeitsdauer wie bisher auf 48 Stunden beschränkt.

Die Berufsgruppentests sind von den neuen Regeln nicht betroffen. Diese müssen weiterhin einmal in der Woche durchgeführt werden.

Ein Besucher pro Tag

Neben den neuen Regeln bei den Corona-Tests gibt es auch Lockerungen bei den Besuchsregeln in Kranken- und Kuranstalten sowie sogenannten Gesundheitsorten. Fortan ist ein Besucher pro Tag erlaubt, allerdings ist ein negativer Corona-Test vor dem Besuch verpflichtend. Ausgenommen davon sind Notfälle, Entbindungen und kritische Lebensereignisse.

Das Gesundheitsministerium stellt gegenüber der APA klar: "Patient und Patientinnen müssen natürlich auch weiterhin keinen negativen Test vorweisen, um den Zugang zum Gesundheitssystem möglichst niederschwellig zu halten."

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