Politik

Diese erste Corona-Lockerung gibt es ab Mittwoch

Der Osterlockdown in der Ostregion läuft noch bis 11. April, inklusive Ausgangs-Beschränkungen rund um die Uhr. Doch eine Lockerung kommt früher.

Rene Findenig
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In Pflegeheimen wird es bald mehr Besuche geben. Symbolbild.
In Pflegeheimen wird es bald mehr Besuche geben. Symbolbild.
Utrecht, Robin / Action Press / picturedesk.com

"Die Schutzmaßnahmen und die abgeschlossene Corona-Schutzimpfung zeigen ihre Wirkung in den Alten- und Pflegeheimen: Während im November als Höhepunkt der Infektionswelle in den Alten- und Pflegeheimen bis zu 4.000 Infektionsfälle vorgelegen sind, liegen wir derzeit lediglich bei rund 150. Auch die Zahl der Todesfälle konnte massiv verringert werden. Das ist ein großer Erfolg", sagt Gesundheitsminister Rudi Anschober.

Deswegen sei auch eine Lockerung bereits ab Mittwoch möglich. "Für die Gesundheit der BewohnerInnen ist aber auch ihre soziale Lage wichtig. Wir haben daher vor drei Wochen die Besuchsbeschränkungen von einer BesucherIn pro BewohnerIn pro Woche auf zweimal zwei BesucherInnen gelockert. Das hat gut funktioniert und es sind keine zusätzlichen Infektionen entstanden. Daher wollen wir nun den nächsten Lockerungsschritt ermöglichen", so der Gesundheitsminister.

Ab 7.4.2021 vier Besuche mit zwei BesucherInnen pro BewohnerIn und Woche möglich!

Konkrekt werden die Besuchsmöglichkeiten auf vier Besuche mit maximal zwei Personen pro Bewohner in der Woche ausgeweitet. Aufrecht bleiben die strengen Schutzmaßnahmen wie FFP2-Masken und Testungen. Die 7. Novelle der 4. Schutzmaßnahmenverordnung, die am Dienstag mit dem Hauptausschuss des Nationalrates abgesegnet werden soll, sieht vor, dass Bewohner wöchentlich vier Besuche, mit jeweils zwei Personen empfangen können.

Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge, sowie bei der Begleitung kritischer Lebensereignisse bleiben uneingeschränkt möglich, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Bewohner können weiterhin durch Pflegende Angehörige (maximal zwei) täglich im Alten- und Pflegeheim unterstützt werden. Von diesen Regelungen sind auch die stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe umfasst.

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