Coronavirus
Diese harten Auflagen warten nun in Geschäften auf dich
Der harte Lockdown wird aufgeweicht: Am Montag gab Bundeskanzler Kurz nach intensiven Beratungen die neuen Corona-Regeln für Februar bekannt.
Der bisherige Lockdown wird nicht fortgesetzt, die Regierung hat am heutigen Montag eine Lockerung der bisher harten Regelungen beschlossen. Damit einher geht auch eine Öffnung des Handels.
Zusätzlich zu den bisherigen Supermärkten, Apotheken, Post & Co. dürfen ab 8. Februar 2021 endlich auch alle anderen Geschäfte wieder aufsperren. Auch Museen und Tiergärten dürfen nach der jüngsten Ankündigung wieder ihre Pforten öffnen.
20 m²-Limit pro Kunde
Die Besucher- bzw. Kundenzahl ist aber streng reglementiert. Pro eintretender Person müssen 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Ist das Personenlimit erreicht, dann darf man nicht mehr eintreten.
Vor allem in kleinen Geschäften ist die Personenanzahl damit drastisch begrenzt, größere Märkte müssen wohl auf Kontrollpersonal und Leitsysteme setzen. Zur Geschäftsöffnung werden deshalb auch große Schlangen vor den Märkten erwartet.
Test-Pflicht beim Friseur, höhere Strafen
Ebenso dürfen Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen. Diese dürfen aber nur in Anspruch genommen werden, wenn man einen negativen Eintrittstest vorweisen kann. Dieser Corona-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Überall gilt weiterhin Maskenpflicht. Die Regierung schärft hier nach und verhängt härtere Strafen für Masken-Verweigerer. Wer ohne FFP2-Maske erwischt wird, muss künftig 90 anstatt bisher 25 Euro Strafe zahlen.
Lokalbesuche, Hotelnächtigungen und Veranstaltungen wird es aber weiterhin nicht geben. In diesen Bereichen gilt der harte Lockdown noch bis mindestens Ende Februar.
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