Politik

Diese Gesetzeslücke kam Strache & Gudenus zugute

Heute Redaktion
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Große Aufregung am Donnerstag, weil einie Ermittlungsstränge gegen Strache und Gudenus in der Causa Ibiza eingestellt werden. "Schuld" daran ist eine Gesetzeslücke.

Wie am Donnerstag bekannt wurde, wird ein Teil der Vorwürfe gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Ex-Klubobmann Johann Gudenus nicht weiterverfolgt.

++ Hier mehr: "Ibiza-Video: Strache und Gudenus teils entlastet" ++

Keine Vorteilsannahme

Es geht dabei um jene Aussagen im Ibiza-Video, wo HC Strache der vermeintlichen russischen Oligarchennichte Staatsaufträge (Thema Autobahnen, Baubranche) versprochen haben soll - im Austausch für eine großzügige Parteispende (500.000 bis 2 Mio. Euro) an die FPÖ.

Illegale Vorteilsannahme? Diesen Anfangsverdacht prüfte man zwar zu Beginn, dann entschied die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) aber, dass das in diesem Fall nicht strafbar ist.

Gesetzeslücke

Dass das, was Strache der Oligarchennichte versprach, nicht strafbar sein soll, ist für viele unverständlich. Die Argumentation der Behörden: Da Strache zum Zeitpunkt seiner Aussagen nicht für die Vergabe von Bauaufträgen zuständig war, sei eine "Strafbarkeit schon auf der objektiven Tatseite gescheitert."

Es ist also nach der geltenden Gesetzeslage nicht strafbar, seinen Großspendern zu versprechen - falls man in eine Amtsposition kommt - zu ihren Gunsten Einfluss zu nehmen. Die WKStA interpretiert das als Gesetzeslücke: "Es wäre Sache des Gesetzgebers, diese - allfällige planwidrige - Lücke zu schließen."

Die Neos und die SPÖ sehen da umgehend Handlungsbedarf. "Das Gesetz hat hier offensichtlich eine massive Lücke", sagt der Vizeklubchef der Neos, Nikolaus Scherak: "Es kann nicht sein, dass es nicht strafbar ist, wenn ein hochrangiger Politiker sagt: 'Gib mir Geld, damit ich euch dann, sobald ich Regierungsmitglied bin, Aufträge zuschanze.'" Auch die SPÖ ist ähnlicher Meinung: "Es gilt zu prüfen, ob es eine Gesetzeslücke gibt. Wenn, dann muss diese geschlossen werden. Einen Freibrief für Korruption darf es jedenfalls nicht geben", so SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda.

Üble Nachrede verjährt

Noch weitere Vorwürfe haben sich nicht genug erhärtet, um weiterverfolgt zu werden. Der Verdacht, Strache und Gudenus hätten mit den Verantwortlichen von "Großspendern" eine staatsfeindliche Verbindung gegründet.

Auch die vorgeworfene Beleidigung und üble Nachrede gegen politische Mitbewerber, die sich auf den nicht veröffentlichten Teilen des Videos abgespielt haben sollen, werden nicht weiterverfolgt. Das sei einerseits nur Spekulation, andererseits sei das sowieso bereits verjährt. (csc)

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