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Diese Kreditkarten-Inhaber bekommen jetzt Geld zurück

Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der AK bei 21 Klauseln des Kreditkartenanbieters card complete Recht – sie sind rechtswidrig und damit unzulässig.

AK Erfolg gegen Kreditkartenanbieter card complete: Hohe Verzugszinsen, Sperrentgelt, Mahnspesen & Co. unzulässig!
AK Erfolg gegen Kreditkartenanbieter card complete: Hohe Verzugszinsen, Sperrentgelt, Mahnspesen & Co. unzulässig!
JUSTIN LANE / EPA / picturedesk.com (Symbolbild)

Die Arbeiterkammer klagte insgesamt 22 Klauseln. Bedeutend für Konsumenten: Der OGH hat den in einer Klausel vorgesehenen Sollzinssatz (Verzugszinsen) von 14,95 Prozent als unangemessen hoch und gröblich benachteiligend beurteilt. Ebenso sind Sperrentgelt und Mahnspesen unzulässig. Konsumenten können die unrechtmäßigen Entgelte mit dem AK Musterbrief zurückfordern.

Hoher Sollzinssatz

Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf card complete im Falle einer von Karteninhaber verschuldeten Kartensperre aus Bonitätsgründen Sollzinsen (Verzugszinsen) von 14,95 Prozent verrechnen. Der OGH hat diesem überhöhten Zinssatz eine Absage erteilt und ausgeführt, dass der Zinssatz weit über dem Marktniveau liegt. Die Klausel ist gröblich benachteiligend und damit unzulässig.

Verbotenes Sperrentgelt

Der OGH beurteilte das von card complete verrechnete Sperrentgelt ("Manipulationsentgelt") von 40 Euro als rechtswidrig. Laut OGH handelt es sich auch nach neuer Rechtslage bei der "Sperrmöglichkeit" der Kreditkarte um eine Schutzmaßnahme, für die kein (gesondertes) Entgelt verrechnet werden darf. Das gilt auch dann, wenn der Zahlungsdienstleister die Sperre von sich aus vornimmt (etwa, wenn die Karte nach Vertragsende nicht zurückgegeben wurde).

Unzulässige Mahnspesen

Der OGH hat eine Mahnspesenklausel als gröblich benachteiligend und damit unzulässig beurteilt. Denn laut Klausel sind Konsumenten auch dann zur Zahlung von Mahnspesen verpflichtet, wenn sie am Zahlungsverzug kein Verschulden trifft. Die Klausel ist auch deshalb rechtswidrig, weil sie für die 1. und 2. Mahnung Spesen von 20 Euro bei einem Zahlungsrückstand bis 100 Euro vorsieht und dabei nicht das Verhältnis der Mahnkosten zur Forderung berücksichtigt.

Unrechtmäßige Haftungsklauseln

Weitere rechtswidrige und unzulässige Klauseln betreffen beispielsweise diverse Haftungs- und Beweislastregeln, die nachteilig für Konsument:innen sind. Auch sämtliche Änderungsklauseln, nach denen weitreichende Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Entgelte und Gebühren mittels Zustimmungserklärung möglich sein sollten, wurden als rechtswidrig beurteilt.

"Der Kreditkartenanbieter darf alle rechtswidrigen Klauseln nicht mehr verwenden", sagt Arbeiterkammer Konsumentschützer Gabriele Zgubic. "Betroffen sind alle von card complete ausgegebenen Kreditkarten, bei denen die rechtswidrigen Klauseln in den Geschäftsbedingungen vereinbart wurden. Konsumenten können alle unrechtmäßig eingehobenen Entgelte zurückfordern."

Mahnspesen und Co. zurückholen

Konsumenten, denen die unrechtmäßigen Sollzinsen (Verzugszinsen) von 14,95 Prozent, das 40-Euro-Sperrentgelt oder Mahnspesen verrechnet wurden, können diese mit dem AK Musterbrief zurückfordern. Die Verrechnung der Sollzinsen oder Entgelte und Spesen muss dabei auf Basis jener Klauseln erfolgt sein, die nun vom OGH als rechtswidrig beurteilt wurden (sinngleiche Klauseln sind jedoch ebenso umfasst). Eine Auflistung aller rechtswidrigen Klauseln, das OGH Urteil und den AK Musterbrief finden Sie hier: www.arbeiterkammer.at/cardcomplete.

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