Geld-Übersicht

Diese Liste zeigt dir, wie viel Boni du noch kriegst

Rechtzeitig zum Beginn der Heizsaison gibt es neue Bonuszahlungen. "Heute" zeigt, welche noch kommen und wie viel Geld du kriegst.

Newsdesk Heute
Diese Liste zeigt dir, wie viel Boni du noch kriegst
Rechtzeitig zum Beginn der Heizsaison gibt es neue Bonuszahlungen.
istock ("Heute"-Collage)

In den letzten Wochen des Jahres geht es noch Schlag auf Schlag. Nach Klimabonus, Abschaffung der kalten Progression oder dem Wiener Energiebonus folgen jetzt noch weitere direkte und indirekte Zahlungen, von denen du profitieren kannst. "Heute" liefert eine Übersicht – und da und dort auch bereits einen ersten Ausblick auf 2024.

Wenn der Vater mit dem Sohne...

Seit 1. November wird die sogenannte "Work-Life-Balance-Richtlinie" der EU umgesetzt. Eine Auswirkung: Der Familienzeitbonus – also der Bezug während des Papamonats für Väter – wird auf rund 1.450 Euro pro Monat verdoppelt. Das sind pro Tag 47,82 Euro statt wie bisher 23,91 Euro. Die Anrechnung gilt rückwirkend bis 1. August. Eine Gegenrechnung mit dem Kinderbetreuungsgeld findet nicht statt.

Außerdem wird das Kinderbetreuungsgeld ab 2024 erneut an die Inflation angepasst. Je nachdem, welche Variante man gewählt hat, soll das zwischen 1.000 und 2.000 Euro mehr bedeuten.

Pflegebonus von Regierung repariert

Mit dem neuen Pflegebonus können ja pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen 1.500 Euro jährlich erhalten. dafür notwendig: Der oder die Angehörige muss zumindest Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 haben und das eigene monatliche Durchschnittseinkommen darf 1.500 Euro netto nicht überschreiten, "sofern man für die Pflege nicht ohnehin seinen Job aufgegeben hat bzw. als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger versichert ist", heißt es aus dem Parlament.

Bis zu 1.500 Euro Zuschuss im Jahr: Die Reparatur des Pflegebonus wurde nun neuerlich repariert.
Bis zu 1.500 Euro Zuschuss im Jahr: Die Reparatur des Pflegebonus wurde nun neuerlich repariert.
Getty Images/iStockphoto

Jetzt wurde der Bonus von der Regierung noch einmal nachgebessert: Einerseits wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit Sozialgerichte im Fall von Rückforderungsansprüchen oder aber von Angehörigen, die aus ihrer Sicht zu Unrecht keinen Angehörigenbonus erhalten, verhandeln können. Andererseits gab es einige Klarstellungen im Bundespflegegeldgesetz – diese betreffen "insbesondere den Einkommensnachweis von pflegenden Angehörigen sowie Meldepflichten".

Wien

Neu beschlossen ist in der Bundeshauptstadt ein neuer Eltern-Familienzuschlag. Profitieren sollen besonders armutsbetroffene Alleinerziehende und Paare mit Kind.

Eine durch eine Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis notwendig gewordene Kürzung hätte für rund 13.000 Haushalte einen Verlust von monatlich 105,36 Euro zur Folge gehabt. Bei 10.000 Paaren mit Kindern kann man so den monatlichen Verlust gut kompensieren. Der neue Familienzuschlag beträgt für sie insgesamt 94,82 Euro. Für Alleinerziehende gibt es 47,41 Euro pro Monat zusätzlich.

Bei rund 3.000 kinderlosen Paaren wird die Kürzung voll wirksam werden. Die Neuerung soll mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

Niederösterreich

Der "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" unterstützt einerseits die pflegebedürftigen Menschen und andererseits die Angehörigen mit einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zu Hause mit 1.000 Euro. Wer bezugsberechtigt ist, findest du HIER. Eine Antragsstellung ist noch bis Jahresende möglich.

Der Winter ist da. Auch die hohen Heizkosten.
Der Winter ist da. Auch die hohen Heizkosten.
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Dasselbe gilt auch für den neuen NÖ Wohnkostenzuschuss, der online auf der Webseite des Landes Niederösterreich www.noe.gv.at beantragt werden kann. Entlastet wird dadurch das untere Einkommensdrittel mit 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Die Einkommensgrenzen liegen bei 20.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 50.000 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. (Telefonische Hilfe: 02742-9005 15970)

Auch der Betreuungsbonus der Arbeiterkammer Niederösterreich kann ab sofort beantragt werden. Dafür ist es erforderlich, dass mindestens ein Elternteil AK NÖ-Mitglied ist und eine kostenpflichtige Kinderbetreuung bei Tageseltern, in Tagesbetreuungseinrichtungen oder im Kindergarten in Anspruch genommen wird. Das Ansuchen kann bis 31. Mai 2024 online unter //noe.arbeiterkammer.at/kinderbetreuungsbonus gestellt werden oder persönlich in allen nö. AK-Bezirksstellen.

Steiermark

Die Frist für den "Wohn- und Heizkostenzuschuss" des Landes Steiermark wurde bis Ende November verlängert. Den einmaligen 400-Euro-Bonus können jene Haushalte, die ein jährliches Nettoeinkommen von maximal 30.734 Euro und weder den Heizkostenzuschuss des letzten Jahres noch Sozial- oder Wohnunterstützung erhalten haben, über die Webseite wohnkostenzuschuss.steiermark.at beantragen. Die Überprüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt elektronisch. Das Geld sollte bis spätestens Jahresende auf dem Konto einlangen.

Video: So leiden Wiener unter Strompreis-Explosion

Wer keinen Computer oder Online-Zugang hat, kann sich an die Servicestellen der Gemeinde- und Stadtämter wenden.

Vorarlberg

Seit Mitte Oktober kann (bis einschließlich 16. Februar 2024) der neue Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 beantragt werden. Wer bereits zuvor den Heizkostenzuschuss Plus erhalten hat, bekommt den neuen Zuschuss automatisch. Der Betrag wurde dabei von 330 Euro auf 500 Euro erhöht.

Oberösterreich

In Oberösterreich wird der 200-Euro-"Energiekostenzuschuss" automatisiert an die Bezieher des "Wohn- und Energiekostenbonus", sowie der Wohnbeihilfe ausbezahlt. Wer ihn noch nicht beantragt hat, hat noch bis 30. November Zeit, dies HIER nachzuholen. Berechtigt sind Einzelhaushalte mit nicht mehr als 27.000 Euro oder Mehrpersonenhaushalte mit bis zu 65.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen.

Förderung für Häuslbauer

Um mehr finanzielle Sicherheit und eine bessere Planbarkeit bei der Finanzierung des Eigenheims zu ermöglichen, hat das Land gemeinsam mit der HYPO Oberösterreich diese erarbeitet. Unterm Strich gilt eine 20-jährige Fixverzinsung von 2,95 Prozent. Die Initiative ist zeitlich befristet und gilt für Anträge bis Dezember 2024.

Eine neue Förderung erhalten auch Häuslbauer in Oberösterreich.
Eine neue Förderung erhalten auch Häuslbauer in Oberösterreich.
Getty Images/iStockphoto

Burgenland

Der sogenannte "Wärmepreisdeckel" ist eine Förderung des Landes Burgenland für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Der Deckel gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro.

Bei der Berechnung der Förderhöhe werden die Haushaltsnettoeinkommen für das Jahr 2022 und die aktuellen Wärmekosten (Heizkosten) für das Jahr 2023 berücksichtigt. Maßgeblich sind dabei vier Obergrenzen beim Haushaltseinkommen, konkret für Heizkostenzuschussbezieher und weiters für Haushalte bis 33.000 €, bis 43.000 € sowie bis 63.000 € netto pro Jahr – mit dementsprechend gestaffelten Prozentsätzen. Wer den Wärmepreisdeckel HIER bis Jahresende beantragt, kann dabei auch auf ein Berechnungstool zurückgreifen.

Kärnten

Noch bis 30. November kann um den "Kärnten-Bonus" in der Höhe von 300 Euro kann noch bis 30. November angesucht werden. Die Einkommensgrenzen (netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.) betragen für Alleinstehende 1.600 Euro und für Haushalte mit zwei volljährigen Personen 2.400 Euro; der Zuschlag für jede weitere Person beträgt 400 Euro. Bei Alleinerziehenden beträgt der Zuschlag für jedes Kind 700 Euro.

Anträge können online oder über die Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.

Auch der Heizkostenzuschuss kann in Kärnten ab sofort (und bis 29. März 2024) wieder bei der Hauptwohnsitzgemeinde angesucht werden. Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nunmehr 280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro.

Die Einkommensgrenzen wurden weiter angehoben. Für den großen Heizzuschuss für Alleinstehende auf 1.160 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte bei 1.880 Euro netto. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Zuschuss). Alle Infos gibt’s auf der Homepage des Landes auf www.ktn.gv.at.

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