Politik

Diese neuen Corona-Regeln kommen in acht Wochen

Neue Corona-Regeln kommen, das ist fix. Aber: Sie kommen verspätet. Erst in acht Wochen werden die Novellen der bisherigen Gesetze umgesetzt.

Rene Findenig
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Die Polizei bei Corona-Kontrollen. Neue Maßnahmen kommen.
Die Polizei bei Corona-Kontrollen. Neue Maßnahmen kommen.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Es ist eine kuriose Situation: Der Nationalrat segnete neue Corona-Gesetze ab und schickte sie in den Bundesrat. Dort lehnten zwar 29 (gegen 27) Mandatare den Antrag der Regierungsparteien, gegen die Gesetzesmaterie keinen Einspruch zu erheben ab, da aber auch kein Antrag vorlag, in dem explizit verlangt wurde, Einspruch zu erheben, und damit auch kein formeller Einspruch erfolgte, können die neuen Maßnahmen nun in acht Wochen kundgemacht werden.

Ursprünglich wollte die Opposition im Bundesrat die heftig umstrittenen neuen Regeln blockieren, dann blieben zwei SPÖ-Politiker der Abstimmung fern, um den Beschluss zu retten. Aber: Weil sich zwei ÖBP-Bundesräte und ein Grünen-Bundesrat krank gemeldet hatten, wurden die Novellen nun trotzdem blockiert – zumindest für acht Wochen. Gänzlich blockiert wurden sie aber nicht, denn dazu hätte es wiederum einen Einspruch gebraucht, der nicht erfolgt war.

Schärfere Ausgangssperren

Mit den Änderungen im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz sollten in erster Linie Neuerungen für Ausgangsregelungen, Betretungsverbote und Berufsgruppentestungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 adaptiert werden, heißt es vom Parlament. So sollen laut Vorlage künftig etwa auch dann Ausgangsbeschränkungen verhängt werden können, wenn nicht alle im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ausgeschöpft sind.

Was Zusammenkünfte von Personen aus verschiedenen Haushalten betrifft, wird im Gesetzestext nunmehr dezidiert festgehalten, dass Treffen mit "weniger als fünf Personen aus weniger als drei Haushalten einschließlich sechs minderjähriger Kinder" nicht geregelt werden dürfen. Auch kann demgemäß in Zukunft beim Betreten bestimmter Orte die Durchführung von SARS-CoV-2-Tests sowie das Mitführen des entsprechenden Nachweises als Auflage verordnet werden.

Kritik am "Grünen Pass" geübt

Zudem soll bei der Bewertung der epidemiologischen Situation zusätzlich auf den Durchimpfungsgrad der Bevölkerung und das Auftreten von Virusvarianten abgestellt werden. Mit den Gesetzesänderungen würden auch die rechtlichen Grundlagen für den Grünen Pass geschaffen. Der Pass könnte dann in Zukunft bestimmte Türen öffnen und anstelle eines negativen Corona-Testnachweises als "Eintrittskarte", auch für Reisen innerhalb der EU, akzeptiert werden.

Vor allem die Ausgangsbeschränkungen würden massiv in die Freiheitsrechte eingreifen, sagen die Oppositionparteien. Dazu gab es nach heftigen Diskussionen im Nationalrat nun ebensolche im Bundesrat. Kritisiert wurde etwa von den Sozialdemokraten auch der Grüne Pass. Es sei verfassungswidrig, Geimpfte gegenüber den nicht Geimpften zu bevorzugen. Die FPÖ sprach sogar von einer "COVID-gesteuerten Diktatur zwischen Metternich und Dollfuss".

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