Coronavirus

Diese Personen sollen im Büro keine Maske tragen müssen

Im Osten-Österreichs müssen Berufstätige in Büros bald eine FFP2-Maske tragen. Doch eine Personengruppe soll davon freigestellt sein.

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FFP2-Maskenpflicht im Büro.
FFP2-Maskenpflicht im Büro.
istock/ Symbolbild

Die Bundesregierung hat die Corona-Maßnahmen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland verschärft. Auch in der Arbeitswelt gibt es Neuerungen.

So muss ab Montag, 29. März, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske getragen werden! Und zwar dann, wenn mehr als 1 Person anwesend ist.

Doch die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sorgt für Kritik. Der Österreichischer Gewerkschaftsbund tobt und fordert die Regierung auf, eine Personengruppe von dieser Maskenpflicht freizustellen.

"Wenn die Regierung jetzt eine generelle FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen plant, dann muss damit ein Freistellungsanspruch für Schwangere einhergehen", fordert Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA.

"Schwangere von Tragepflicht freistellen"

"Es hat gute Gründe, dass Schwangere bisher von der FFP2-Tragepflicht ausgenommen waren. Ein Tragen der FFP2-Maske ist werdenden Müttern nicht zumutbar. Wenn es jetzt aus Sicht der Regierung eine generelle Pflicht zum FFP2-Maskentragen braucht, dann müssen Schwangere im gleichen Ausmaß geschützt werden. Das geht nur durch eine bezahlte Freistellung", so Teiber.

Teiber fordert von der Bundesregierung: "Schutz vor der Pandemie muss für alle gelten. Besonders im Handel sind werdende Mütter vielen Kundenkontakten ausgesetzt. Verordnen Sie die Freistellung Schwangerer gleichzeitig mit der FFP2-Tragepflicht!"

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