Die Bundesregierung hat die Corona-Maßnahmen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland verschärft. Auch in der Arbeitswelt gibt es Neuerungen.
➤ So muss ab Montag, 29. März, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske getragen werden! Und zwar dann, wenn mehr als 1 Person anwesend ist.
Doch die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sorgt für Kritik. Der Österreichischer Gewerkschaftsbund tobt und fordert die Regierung auf, eine Personengruppe von dieser Maskenpflicht freizustellen.
"Wenn die Regierung jetzt eine generelle FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen plant, dann muss damit ein Freistellungsanspruch für Schwangere einhergehen", fordert Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA.
"Es hat gute Gründe, dass Schwangere bisher von der FFP2-Tragepflicht ausgenommen waren. Ein Tragen der FFP2-Maske ist werdenden Müttern nicht zumutbar. Wenn es jetzt aus Sicht der Regierung eine generelle Pflicht zum FFP2-Maskentragen braucht, dann müssen Schwangere im gleichen Ausmaß geschützt werden. Das geht nur durch eine bezahlte Freistellung", so Teiber.
Teiber fordert von der Bundesregierung: "Schutz vor der Pandemie muss für alle gelten. Besonders im Handel sind werdende Mütter vielen Kundenkontakten ausgesetzt. Verordnen Sie die Freistellung Schwangerer gleichzeitig mit der FFP2-Tragepflicht!"