Exotische Pflanzen im eigenen Garten – das klingt für viele Hobbygärtner verlockend. Doch Vorsicht: Längst nicht alles ist erlaubt. Die EU hat eine umfassende Liste von Gewächsen erstellt, die nicht angebaut werden dürfen.
Grund dafür ist eine Verordnung von 2015 über die Prävention und das Management invasiver, gebietsfremder Arten. Diese enthält inzwischen über 40 Pflanzenarten von unionsweiter Bedeutung, die verboten sind.
Wie chip.de berichtet, gibt es dabei 19 Arten ohne wildlebenden Nachweis und 27 weitere, die sich bereits in freier Natur etabliert haben. Die Verbote gelten in allen EU-Ländern, wobei einzelne Staaten auch eigene nationale Listen führen.
Die invasiven Arten gefährden die biologische Vielfalt. Internationale Umweltvereinbarungen konnten das Problem bislang nicht lösen. Deshalb greift die EU mit strengen Verboten ein.
Zu den verbotenen Pflanzen zählen unter anderem der Wassersalat (Pistia stratiotes) und der Japanische Staudenknöterich (Reynoutria japonica). Wichtig: Es kommt auf den wissenschaftlichen Namen an, da deutsche Bezeichnungen oft mehrere Unterarten zusammenfassen.
Wer verbotene Pflanzen im Garten hat, muss nicht unbedingt mit einem Bußgeld rechnen. Doch wenn es auffällt, müssen die Gewächse auf eigene Kosten entfernt werden. Manche haben sie noch als Altbestand, da die Liste seit 2015 stetig erweitert wurde.
Bei Baumärkten oder Gartenfachgeschäften ist das Risiko gering, verbotene Arten zu finden. Im Internet können allerdings Samen zum Verkauf stehen. Daher sollte man die Liste kennen.
Neben invasiven Arten ist auch der Anbau bestimmter Pflanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten. Dazu gehören Schlafmohn, der Cocastrauch und Azteken-Salbei. Cannabis darf inzwischen nur in begrenztem Rahmen angebaut werden.
Wer unsicher ist, sollte einen Blick in die jeweilige Kleingartenverordnung des Bundeslandes werfen oder den Gartenvorstand um Rat fragen.